Der Jurist sagt dazu: Lasst mal euren Hardcore-Rechtspositivismus im Schrank.
Erstens würde keine StA sowas ernsthaft anklagen, allein schon deshalb weil der Unrechtsgehalt der Tat bei tatsächlich vorhandenen Kaufversionen gegen Null tendiert.
Zweitens seid ihr nicht die Rechteinhaber und auch nicht deren Stellvertreter. Ich habe auch ernsthafte Zweifel, dass der Rechtinhaber in SOLCH einem Fall wirklich ein Problem sehen würde...
Und Drittens ist es nicht eure Aufgabe selbstberichtete Delinquenz eigenhändig zu sanktionieren.
Wenn euch das Spaß macht so jemanden sozial zu ächten, kann man wohl nichts dagegen machen. Man fragt sich aber schon, ob es da nicht lohnendere Dinge gäbe, derer man sich annehmen könnte...
edit: im Übrigen geht es im Strafrecht NATÜRLICH auch immer um moralisch-ethische Kategorien.
Strafwürdig finde ich persönlich übrigens solche Sätze:
Solche Aussagen lassen sich nämlich auch nur bedingt mit geschriebenen Recht in Einklang bringen: Art. 5 I GG.
Erstens würde keine StA sowas ernsthaft anklagen, allein schon deshalb weil der Unrechtsgehalt der Tat bei tatsächlich vorhandenen Kaufversionen gegen Null tendiert.
Zweitens seid ihr nicht die Rechteinhaber und auch nicht deren Stellvertreter. Ich habe auch ernsthafte Zweifel, dass der Rechtinhaber in SOLCH einem Fall wirklich ein Problem sehen würde...
Und Drittens ist es nicht eure Aufgabe selbstberichtete Delinquenz eigenhändig zu sanktionieren.
Wenn euch das Spaß macht so jemanden sozial zu ächten, kann man wohl nichts dagegen machen. Man fragt sich aber schon, ob es da nicht lohnendere Dinge gäbe, derer man sich annehmen könnte...
edit: im Übrigen geht es im Strafrecht NATÜRLICH auch immer um moralisch-ethische Kategorien.
Strafwürdig finde ich persönlich übrigens solche Sätze:
(12.03.2013, 09:22)Zurgrimm schrieb: Und das ist in diesem Forum auch nicht diskutabel.
Solche Aussagen lassen sich nämlich auch nur bedingt mit geschriebenen Recht in Einklang bringen: Art. 5 I GG.