13.03.2014, 13:53
(13.03.2014, 13:39)Zurgrimm schrieb: Interessant übrigens, daß die Staatsanwaltschaft nun 5 1/2 Jahre gefordert hat. Damit geht sie offenbar nicht mehr von einer normalen Stuerhinterziehung (mit Höchststrafe 5 Jahre), sondern von einem besonders schweren Fall aus. Der hat eine Höchststrafe von 10 Jahren. - Naja, heute Nachmittag wissen wir mehr dazu. Dann soll ja das Urteil kommen.
Nun ja, laut BGH-Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11 ist ein besonders schwerer Fall bereits bei einer Steuerschuld von 50.000 EUR gegeben. Ist also keine Überraschung.
Alle (auch weiter oben genannte) Zahlen beziehen sich übrigens immer auf die Steuerschuld pro Jahr. Man muss also für eine Steuerschuld von 2 Mio. nicht schon mehr oder weniger automatisch ins Gefängnis, wenn diese über mehr als 2 Jahre angehäuft wurde.
Was die Strategien angeht, mit denen Hoeness diese Summen erzielt hat: Leider sind das nur Indizien, es spricht vieles dafür, aber genau wissen wird es wohl nur er selbst.