08.10.2007, 13:25
Pergor schrieb:Wenn man einen Kopierschutz einer originalen (seiner eigenen) CD umgeht, macht man sich normalerweise nicht strafbar, sofern der Gebrauch im privaten bleibt. Wenn ich die Tür meines eigenen Autos aufbreche, mache ich mich ja noch lange nicht strafbar.Da liegst du leider falsch, es ist ausdrücklich verboten jedliche Art von Kopierschutz ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu umgehen. Auch die legalen Privatkopien werden dadurch eingeschränkt. Bei Computerprogrammen gilt die Einschränkung der Privatkopie nicht, aber ausdrücklich bei Bild- und Tonträgern.