Hallo,
Gruß
Zurgrimm
Crystal schrieb:Alles, was unterhalb 128 Kbit liegt, dürfte erlaubt sein. Will aber dafür nicht die Hand ins Feuer legen.das wäre mir neu, davon habe ich nie etwas gelesen, daß nur 1:1-Kopien verboten wären. Eine Vervielfältigung müßte es doch eigentlich auch noch bei Qualitätsverlust sein...
Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."