08.10.2007, 21:25
Was du meinst sind wahrscheinlich die immateriellen Vermögensgegenstände (IKR: Kontenklasse 02).
-> Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten.
Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen (Zurgrimm liest mit), jedoch kann ich mit Sicherheit sagen, dass das sprachliche Pendant zu Eigentum im Markengesetz Inhaberschaft heißt (vgl. § 7 MarkenG).
" § 7 MarkenG (Inhaberschaft)
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1. natürlicher Personen
2. juristische Personen
3. Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen."
-> Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten.
Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen (Zurgrimm liest mit), jedoch kann ich mit Sicherheit sagen, dass das sprachliche Pendant zu Eigentum im Markengesetz Inhaberschaft heißt (vgl. § 7 MarkenG).
" § 7 MarkenG (Inhaberschaft)
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1. natürlicher Personen
2. juristische Personen
3. Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen."