(31.12.2008, 13:24)Kensei schrieb: Du darfst dir von Sachen die du besitzt ne Sicherheitskopie machen, für den Fall das etwas verloren gehen sollte oder sonstwie beschädigt oder unbrauchbar wird.Eine Privatkopie nach § 53 Abs. 1 UrhG setzt nicht voraus, daß Du selbst Besitzer eines Originals bist. Davon steht nämlich nichts im Gesetzestext.
Du darfst allerdings nichts für Dritte zur Verfügungstellen, solange das nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigt ist, auch nicht unentgeldlich.
Das, was Du schreibst, gilt für Computerprogramme. Das Recht auf Sicherheitskopie steht in § 69 d UrhG unter der Überschrift "Besondere Bestimmungen für Computerprogramme". Es stellt eine Ausnahme zu den ausschließlichen Rechten an Computerprogrammen nach § 69 c UrhG dar.
Bei Musik und sonstigen digitalen Werken darf man keinen Kopierschutz umgehen ( § § 95 a ff. UrhG), weshalb eine Privatkopie fast immer ausscheidet. Hier geht es aber um eine (im Original) papierne Karte. Da gibt es keinen Kopierschutz. Daher darf man sich - wenn ich nicht noch etwas übersehen habe - auch dann eine Kopie zu privaten Zwecken anfertigen lassen, wenn man selbst kein Original hat.
Aber mir ist mitgeteilt worden, daß Boneman's Anliegen sich bereits erledigt hat. Daher schließe ich hier mal ab. Weitere Diskussionen zum Urheberrecht allgemein dann bitte bei Bedarf an geeigneter Stelle.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."