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Bedingungsloses Grundeinkommen
(30.07.2010, 09:04)Recke schrieb: Möglichkeit: Er muss monatlich eine Abrechnung bei der Arge vorlegen inkl. aller Belege was er mit seiner Kohle gemacht hat. Diese werden nur gesammelt, nur stichprobenartig kontrolliert. Schon sinkt der Spielraum das Geld nur für Scheisse auszugeben (bin heute morgen kreativ :D).
Nein, grundsätzlich kann der Hartz IV Empfänger mit dem ALG II machen, was er will. Es ist Geld zur freien Verfügung. Und das ist auch gut so. Einen vollen Nachweis zu fordern, wo das Geld geblieben ist, wäre ein zu tiefer Eingriff in die Privat- und sicherlich auch Intimsphäre. Man muß schon auch bedenken, daß beileibe nicht jeder selbstverschuldet in die Situation gekommen ist, auf ALG II angewiesen zu sein. Insofern sollte das Kontrollmaß schon sinnvoll begrenzt sein. Da sehe ich bei Deinem Vorschlag die Grenze des Zumutbaren doch überschritten.

Streng geprüft werden muß, daß nur derjenige Leistungen bezieht, dem sie auch zustehen und auch nur in der Höhe, in der sie ihm zustehen. Das ist ein Gebot der Fairneß gegenüber den finaziellen Leistungsträgern des Systems und der Gleichheit gegenüber den anderen ehrlichen Leistungsempfängern.

Kontrolliert werden muß auch in den Fällen, wo Leute bereits gezeigt haben, daß sie mit Geld nicht umegehen können. Wer sein ALG II schon zur Mitte des Monats aufbraucht und dann sich und seine Familie verhungern läßt oder Nothilfe der Gemeinschaft in Anspruch nehmen muß, bei dem muß darauf geachtet werden was er mit dem Geld tut oder gleich mit Waren geholfen werden.

Gefordert werden muß auch, daß sich jeder nach Kräften bemüht, wieder allein zurecht zu kommen, also Arbeit zu finden. Ich weiß, daß das gerade in diesem Thread sehr streitig ist. Aber zumindest im jetzigen System ist das Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Hartz IV. Daher muß es auch Sanktionen geben dürfen, wenn jemand zumutbare Angebote hierzu einfach leichtfertig sausen läßt. - Dabei sei klargestellt, daß ich die Zumutbarkeitsgrenzen des Gesetzes zu weit finde. Ich halte es für unzumutbar, wenn ein arbeitsloser Akademiker aus Kiel nach München ziehen soll, um bei einer Zeitarbeitsfirma für Toilettenreinigungsdienste anzufangen. Auf der anderen Seite bin ich aber auch kein Freund eines "Rechts auf Faulheit" (wie Schröder es mal ausgedrückt hat, wenn ich mich nicht irre).


(30.07.2010, 09:04)Recke schrieb: Wahlen bringen ja nicht wirklich etwas, ob nun CDU oder SPD, ist doch quasi fast das Gleiche.
Ich glaube schon, daß es einen Unterschied macht, ob Du eine Rot-Grüne oder eine Schwarz-Gelbe Regierung im Amt hast. Die sozialen Einschnitte gegenüber dem System der 1990er Jahre mit Hatz IV unter Rot-Grün waren eben im Grunde derartig überfällig, daß selbst eine Rot-Grüne Regierung sich dem nicht entziehen konnte. Unter schwarz-Gelb wäre es für die sozial schwächeren sicherlich nicht besser gekommen.

Sicher haben SPD und CDU sich angenähert, wenn man heute mit den Zeiten Adenauers und Schumachers vergleicht. Aber zumindest wenn sie in den typischen koalitionen eingebunden sind, gibt es m.E. doch erhebliche Unterschiede.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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