17.07.2011, 13:58
(17.07.2011, 12:55)Boneman schrieb: Eine naturgemäß schwierige Frage. Meine erste Idee wäre an diesem Punkt anzusetzen:Staat und Religion sind bei uns doch getrennt. Es gibt keine Staatsreligion und der Staat muß jede (ernstliche, ich meine immernoch, daß man das im Einzelfall unterscheiden kann) Glaubensrichtung respektieren. Die Ausnahmeregelung für Kopfbedeckungen ist gerade Ausdruck dieses Respekts.
Boneman schrieb:Und eine Nation, die die Trennung von Kirche und Staat nicht ordentlich durchsetzen will, muss dann eben mit Nudelsieben auf Personalausweisfotos leben.
Einen Systemfehler kann ich da noch immer nicht erkennen (wohl aber in der bayerischen Regelung zu Kruzifixen, aber das will ich hier tatsächlich nicht diskutieren).
(17.07.2011, 13:01)Rabenaas schrieb: Was vergibt sich der Staat, wenn er das Nudelsieb erlaubt? Wird die Straßenverkehrsordnung nicht mehr geachtet? Werden keine Steuern mehr bezahlt?Wenn der Staat Regeln aufstellt (= Gesetze macht), dann tut er gut daran, deren Befolgung auch zu überwachen. Wie gesagt, sonst wird die Regel ad absurdum geführt. Es gibt ja auch den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Wenn der Staat es wissentlich einem Bürger durchgehen läßt, ein Gesetz nicht zu befolgen, dann müßte er es letztlich auch den anderen durchgehen lassen. Wenn sich eine Regel nicht als sinnvoll oder als nur schwer durchsetzbar erweist, dann sollte sie überdacht werden, nicht aber der Vollzug ausgesetzt, solange sie noch besteht.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."