(17.07.2011, 18:00)Zurgrimm schrieb: Die Abgrenzung, wann ein Fall die Ausnahmekriterien erfüllt, mag nicht immer leicht sein (und bei religiösen Fragen ist sie es sicher nicht), willkürlich muß sie deshalb noch lange nicht sein. Es kommt nur darauf an, daß die Entscheidung darüber nach sachlichen, nachvollziehbaren Kriterien getroffen und alle Umstände des jeweiligen Falles berücksichtigt werden.
Das ist der springende Punkt. Man kann Regeln aufstellen. Man kann Ausnahmen bestimmen. Wobei "Ausnahme machen" nur heißt, dass man eine einfachere durch eine neue und kompliziertere Regel ersetzt.
Das Problem liegt darin, dass das Gesetz auf Fakten basiert, und Religion auf Glaube. Da treffen einfach zwei unvereinbare Welten auf einander. Es ist noch keinem gelungen, Religion so zu definieren, dass es einen Konsens über diese Definition gäbe.
Es gibt aber eine konsensfähige Definition von Gemeinnützigkeit. Für Religion gibt es wo etwas nicht. (Ein ähnliches Problem ist die Frage nach der Definition von Leben.)
Dass Kriterien sachlich und nachvollziehbar sind, ist nicht alles. Was für einen katholischen Pfarrer sachlich und nachvollziehbar ist, muss das noch lange nicht für mich sein.