26.09.2011, 08:20
(25.09.2011, 23:21)Boneman schrieb: Wie wäre das denn in Deutschland in vergleichbaren Situationen? Gibt es so etwas wie "im Zweifel für den Verurteilten", das die Revision eines Urteils erzwingt?Wenn das Urteil rechtskräftig ist, gibt es keine Revision mehr. Denn die Rechtskraft besagt ja gerade, daß keine Rechtsmittel mehr möglich sind. Es ist aber bei Hinzutreten gewichtiger neuer Fakten ein Wiederaufnahmeverfahren möglich. Ob es das in den USA gibt, weiß ich natürlich nicht, ich würde aber mal davon ausgehen, daß es eine solche Möglichkeit auch dort gibt und daß die rechtlichen Möglichkeiten dazu ausgeschöpft wurden.
Darüberhinaus gibt es wohl in jedem Rechtssystem die Möglichkeit der Begnadigung. Aber das ist immer eine freie Ermessensentscheidung des Begnadigungsberechtigten. Ein Recht auf Gnade gibt es nicht (das wäre ein Widerspruch in sich) und es geht dabei auch nicht unbedingt um nachträgliche Zweifel an der Schuld (wobei sich der Gnädige davon natürlich auch leiten lassen könnte). - Weshalb hier die Begnadigung abgelehnt wurde, verstehe ich auch nicht ganz. Aber die Georgianer Machthaber ticken vielleicht etwas anders. Ich könnte mir vorstellen, daß man es nicht so aussehen lassen wollte, als habe man sich "von außen" etwas sagen lassen und Proteste hätten eine Wirkung. Das ist aber natürlich nur Spekulation.
Bzgl. "Zweifelsmomente": Die können natürlich unterschiedlich stark sein. Es ist aber einfach erstmal ein neutraler Begriff, denn um selbst ein Urteil fällen zu können, stecke ich in dem Fall viel zu wenig drin. Ich habe ja auch nicht gesagt, daß die Verurteilung unter rationalen Erwägungen richtig gewesen sein muß. Ich wollte nur auf das allgemeine Problem hinweisen, daß die Eindeutigkeit des Schuldbeweises für das jeweilige Verfahren durch den Schuldspruch - also die Überzeugung eines Gerichts - zustandekommt und daß Fehlurteile immer möglich sind. Insofern ist es unmöglich zu sagen: Todesstrafe in eindeutigen Fällen und in denen, wo man sich nicht so sicher ist, maximal Haftstrafe. Wenn man sich nicht sicher ist, gilt in dubio pro reo, dann müßte ein Freispruch erfolgen. Wenn sich das Gericht aber sicher ist, dann ist die Schuld erwiesen und die vorgesehene Strafe muß verhängt werden. Wie sollte es anders funktionieren?
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."