21.04.2013, 22:01
Danke für die Erklärung der Privatkopie.
(21.04.2013, 08:43)Zurgrimm schrieb: "Geistiges Eigentum" umfaßt aber nach üblichem Verständnis die gewerblichen Schutzrechte (z.B. Patent, Geschmacksmuster, Marken) und das Urheberrecht. Letzteres ist also im Zweifel "mit drin", wenn Du vom geistigen Eigentum sprichst.Dass die Schutzrechte im geistigen Eigentum enthalten sein sollen, ergibt schon von den Begriffen her keinen Sinn. Sogenanntes geistiges Eigentum ist der Name einer speziellen Form von Schutzrechten. Urhebern kann man Rechte an ihren Werken zugestehen, ohne dass sie in deren sogenanntes geistiges Eigentum übergehen. Mag sein, dass das allgemein so verstanden wird. Dann ist das aber ein Symptom der allgemeinen Schieflage unseres veralteten Urheberrechts.
(21.04.2013, 08:43)Zurgrimm schrieb: Das geistige Eigentum gilt nur soweit, wie es das jeweilige Schutzland gewährt. Und in Indien mögen da die Durchbrechungen zugunsten des Gemeinwohls besonders weit gehen. Ob das der Versorgung mit neuen Medikamenten langfristig dienlich oder schädlich ist, muß sich erst zeigen. Es gibt Argumente in beide Richtungen.Hier wird immer mit dem Nutzen argumentiert. Dass unser Urheberrecht in seiner jetzigen Form Vorteile (z.B. für Pharmakonzerne) hat, bestreitet ja auch niemand. Das Problem damit ist nur, ob sie im Licht der allgemeinen Entwicklungen praktisch so bestehen bleiben können. Das Recht geht zumeist von knappen Ressourcen aus. Ideen und digitale Daten lassen sich aber praktisch beliebig vervielfältigen, und somit unbegrenzt. Der Rechteinhaber hat dadurch höchstens den Schaden eines entgangenen Geschäfts. Das hat alles so ein Element der Willkür, z.B. dass Kindergärten die an die GEMA zahlen müssen, wenn sie Kinderlieder nachsingen.
(21.04.2013, 08:43)Zurgrimm schrieb: Dem Urheberrecht fehlt der Publizitätsträger, der bei beweglichen Sachen der Besitz und bei Grundstücken das Grundbuch ist.Dem Urheberrecht fehlt noch ganz was anderes.