08.10.2007, 20:44
Hallo uxl,
Gruß
Zurgrimm
uxl schrieb:Das ist im deutschen Recht die Trennung von Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft, auch Abstraktionsprinzip genannteigentlich ist es das Trennungsprinzip. Das Abstraktionsprinzip beruht dann darauf.
uxl schrieb:Ich hatte jedoch gehofft (obwohl es falsch war) nicht näher darauf eingehen zu müssen, da das Thema Urheberrecht war / ist.Ist ja an sich auch richtig. Es war an dieser Stelle nicht weiter wichtig. Ich habe nur immer ein Problem damit, von mir erkannte Fehler unwidersprochen stehen zu lassen... zum Leidwesen meiner Umwelt manchmal.
Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."