08.10.2007, 20:50
uxl schrieb:Man wird weder Besitzer noch Eigentümer der Nutzungsrechte, da Nutzungsrechte keine "Sache" gemäß § 90 BGB sind (vgl. § 854 und § 903 BGB).Man kann doch auch nicht greifbare Gegenstände besitzen... Bin der Meinung, das so in meiner kaufmännischen Lehre gelernt zu haben oder ich hab nicht richtig aufgepasst.
" § 90 BGB (Begriff der Sache)
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände"
Diese "Wortspiele" deutscher Bürokratie sind aber auch manchmal zum
Zum NLT-Wiki: http://nlt-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php , Zum Drakensang-Wiki: http://drakensang-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php
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