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Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2)
#37
Hallo VolkoV,

VolkoV schrieb:An dieser Stelle sollte man auf den Unterschied von Besitz und Eigentum hinweisen. Zweiteres beinhaltet auf jeden Fall in DE auch immaterielle Güter wie Lizenzen, Patente oder eben Urheberrechte.
jein. Das kommt wieder auf den Eigentumsbegriff an. Da gibt es verschiedene im deutschen Recht. Das Eigentum im Sinne des BGB (uxl hatte oben § 903 BGB zitiert) umfaßt diese immateriellen Güter nicht, sondern nur das Sacheigentum. Das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG umfaßt nach der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts auch vermögenswerte Rechte. Darunter fällt dann auch das sogenannte "geistige Eigentum", also die vermögenswerten Teile (v.a. ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht) der Immaterialgüterrechte. Hier muß man wirklich aufpassen und darf nicht alles durcheinander bringen. ;)

Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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RE: Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2) - von Zurgrimm - 09.10.2007, 08:46
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