Das ist zwar jetzt ein Argument an das ich gar nicht gedacht habe, bin aber immernoch nicht zufrieden.
Es mag zwar ein Haftbefehl vorliegen. Nur wenn Bosper sich an nichts mehr erinnern kann wird ihn das schon ein wenig spanisch vorkommen. Dann würde ein schlauer Held dem Bosper einfach vorschlagen die Zeugen nochmal zu fragen, und da die dann nix mehr wissen wird es Bosper endgültig suspekt und er fängt an zu verstehen, dass da irgendwas nicht stimmen kann. Also würde es bei jedem normalen Richter heißen: Im Zweifel für den Angeklagten, wobei in dem Falle der Zweifel sogar sehr groß sein muss.
Also sowas in der Richtung wäre für mich am logischsten gewesen