Crystals-DSA-Foren

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(22.07.2011, 11:51)Calesca schrieb: [ -> ]Warum nicht? Das sind meine liebsten. :(
Ich musste innerhalb eines halben Jahres drei von den Dingern wegschmeißen. Vielleicht habe ich aber auch nur eine schlechte Charge erwischt.

(22.07.2011, 11:55)Boneman schrieb: [ -> ]Hey! Wieso kannst du das lesen? Ich hab's doch extra durchgestrichen! :motz: :silly:
Hinter Dir, eine Sumpfranze! *duckundweg*
Dort ist er lang, Boni! *nach rechts wedel* (Ja, rechts! Nicht das andere rechts!)
Rechts ist da, wo beim schreiben der Daumen links ist. :)
Und wie ist das bei Linkshändern?
Genau andersherum, es sei denn sie drehen die Hand um 180 Grad. ;)
Hier mal etwas wo man 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen kann. Unverpackt - gute Geschenke. Wer es noch nicht kennt.

Oxfam Deutschland
Ich muss endlich mal lernen, meinen Handy-Provider am Telefon gleich abblitzen zu lassen, bevor er mich angelt. :wall:
Wieso finde ich den Haken eigentlich immer erst hinterher? *grmpf*

Wer auch immer das Rücktrittsrechts erfunden hat - er hat an mich gedacht. :D
Das Rücktrittsrecht ist wichtig und grundsätzlich auch richtig. Habe ich auch schon mehrfach Gebrauch von gemacht.
Zur Info : Heute beginnt der Fastenmonat Ramadan. Nehmt Rücksicht. :)
Die Türkin bei uns in der Abteilung tut mir da jedes Jahr aufs neue leid.
Die dürfen ja tagsüber nicht mal trinken. :no:
Echt? Ich habe mal gehört, die tun alles nicht Erlaubte in fensterlosen Räumen, weil es dort Allah nicht sieht. Kann aber auch eine Ausrede von demjenigen sein, weil er es nicht so genau mit seinem Glauben nimmt.
Angedacht ist das so, das nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Essen, Trinken, Rauchen, Sechs erlaubt ist.
In der übrigen Zeit davor oder danach ist noch nicht einmal Zähne putzen mit Wasser erlaubt, sagt mein muslimischer
Kollege. Da machen ca. 60 Prozent schätzungsweise mit, die in Deutschland leben.
(01.08.2011, 21:49)Pyromaniac schrieb: [ -> ]Echt? Ich habe mal gehört, die tun alles nicht Erlaubte in fensterlosen Räumen, weil es dort Allah nicht sieht. Kann aber auch eine Ausrede von demjenigen sein, weil er es nicht so genau mit seinem Glauben nimmt.
Das erinnert mich an Herrgottsbscheißerle.
Ich möchte an Foren-Regel #18 erinnern und darum bitten, die Stellungnahmen zu Inhalten religiöser Riten nicht weiter zu vertiefen. Gerade pauschalierende Aussagen und Belustigung über bestimmte Verhaltensweisen könnten gläubige Menschen als verletzend empfinden. Welche Regeln zum Fasten oder zu anderen Riten für den Gläubigen in welcher Form verbindlich sind, das muß jeder für sich selbst entscheiden.
Dann Themenwechsel. :D

Eine kleine Gute-Nacht-Geschichte für die Kindern, die nicht brav sind und denen damit gedroht werden kann, dass sie ansonsten später jeden Tag von Hotlines geärgert werden, wenn sie ihren Spinat nicht aufessen.

Mein oben bereits erwähntes Rücktrittsrecht ... man könnte Hotlines bzw. deren Mitarbeiter ja manchmal echt nur noch schütteln.
Ich habe mir also was aufschwatzen lassen - inkl. neues Handy. (So nebenbei, das Nokia X7 ist ja wirklich schick. Das hole ich mir auf jeden Fall, wenn das alles überstanden ist :D) -> BtT
Ich habe extra bei dem Gespräch gefragt, ob die auch an Packstationen liefern. "Aber natürlich." ... ja gut, also diese Anschrift als Lieferadresse angegeben.
Ein paar Stunden später ist meine Vernunft ja wieder zutage getreten und hat gefragt "WTF? Was hast du getan?!?"
Also wieder bei meinem lieben Vodafone angerufen und gesagt, ich würde gerne von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Das ginge noch nicht, da es zu früh sei und der Auftrag noch nicht im System sei. Ich solle warten, bis das Handy per Post kommt, es annehmen, einen Zettel ausfüllen und dann zurück schicken. Dann würde das alles ganz automatisch wieder auf den alten Stand zurück gesetzt.
Na okay, ich warte also. Gestern bekomme ich eine SMS, das mein Handy losgeschickt sei, Sendungsnummer Blubb und per UPS. Und ich bekomme diesen leicht genervten Blick, der kurz vor Mordgedanken bei mir auftaucht. UPS ... schickt nämlich nicht an Packstationen. Wenns dumm läuft, wird das ausgeliefert, die stellen fest, dass es dir Adresse für diesen Lieferdienst nicht gibt und es geht zurück. Und RuckZuck wären die zwei Wochen Widerspruchsfrist rum gewesen und ich hätte gelitten.
Also mich heute wieder mit Engelsgeduld an die Hotline gewendet.
Ein junges Ding dran gehabt - ganz lieb, aber völlig grün hinter den Ohren und mit dem Fall leicht überfordert. Ich hing also noch eine kleine Ewigkeit in der Warteschleife, wo sie ihre Kollegin gefragt hat.
Sooo, ein Ohrwurm später bekam ich dann als Antwort, dass ich bei UPS anrufen solle und das Paket als Annahme verweigert zurück gehen soll. Dann würde auch der Vertrag zurück gesetzt werden. Ich dürfe also auf keinen Fall!!!11111elf das Paket annehmen. Ihr erinnert euch an die erste Auskunft, die ich von dem Kollegen vorher bekommen habe? Ja? Gut, ich nämlich auch.
Ich habe mich also an die nächste Hotline gewandt ... und der zweite Ohrwurm des Tages und die nächsten 5 Minuten 0180er-Nummer. :silly:
Irgendwann einen Typen am Rohr gehabt und die gefühlt 100stellige Liefernummer durchgegeben.
"Ah, die Lieferung wird an die XY-Straße geschickt, ist das richtig?"
Und ich so: :silly:
Das war nämlich nicht die Adresse der Packstation, sondern eine Adresse, wo ich vor ewigen Jahren mal gewohnt habe.
Ein Stoßgebet für die Seeligkeit aller Hotline-Mitarbeiter, die einem am Telefon versprechen, sie würden es dorthin schicken, um es dann ganz woanders hinschicken, ohne nochmal zu überprüfen, ob in der Kundenkartei nicht inzwischen mal eine neue Adresse drin steht, bitte.
Nun egal, ich diesem Mann an der viel zu teuren Hotline also gesagt, dass ich das Paket bitte sofort als Annahme verweigert zurückgeben will und sie sich nicht die Mühe machen sollen, es auszuliefern.
Ja, er wüsste nicht, ob das noch geht, das Paket ist heute Morgen in Frankfurt zur Auslieferung gegangen. Er gibt es trotzdem an die Kollegen weiter.
Vor 5 Minuten riefen mich jene Kollegen an und ließen sich nochmal bestätigen, dass ich die Annahme wirklich verweigern will. Ich hatte Glück, das Ding wäre heute Nachmittag noch in den Transporter Richtung falsche Adresse gegangen.
So, und jetzt warte ich mal ab, ob das wirklich so einfach und automatisch abläuft mit dem Widerruf, wie die junge Dame mir am Telefon versichert hat.
Ich habe zum Glück ja noch 1 1/2 Wochen Zeit, um mich mit denen Rumzuprügeln.

Ach, warum kann es nicht einfach mal einfach sein?
Ich übe mich jetzt in agressiven Abwarten und behalte es wohl besser ganz genau im Auge. Sicherheitshalber werde ich jetzt keinerlei Kosten mit dem Handy verursachen. Wer weiß, was das dort sonst noch durcheinander haut. :silly:

Ich bin nur mal wieder erstaunt, wie frech man von diesen Leuten angelogen wird. Aus Unwissen oder Absicht sei mal dahin gestellt. Die eine erzählt mir, sie kann es nach X schicken und schickt es nach Y. Und beim nächsten Mal zeigt sich, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Ob ich das Paket nun hätte annehmen soll oder nicht, weiß ich immer noch nicht. :no:

Jetzt aber ab in die Sonne. :jippie:
(01.08.2011, 21:06)Calesca schrieb: [ -> ]Die dürfen ja tagsüber nicht mal trinken.
Ich habe heute mit meinem Ferienjob begonnen, ich habe da in der Abteilung, in der ich bin, auch einen türkischstämmigen Kollegen, der hat dazu sogar gesagt, dass die sogar ihre Spucke, wenn sie sich mal im Mund ansammelt, nicht wieder runterschlucken dürfen, sondern ausspucken müssen, damit der Hals nicht irgendwie Feuchtigkeit bekommt oder so. Gut, vielleicht macht das nicht jeder so, ich kenne mich damit ohnehin nicht aus. Vielleicht gehen manche etwas weniger streng damit um. Aber er hat das jedenfalls so gelernt und setzt das so auch um. Ich dachte erst, das sei ein Scherz, aber nein! Harter Tobak...

Und der Kerl sitzt nun nicht irgendwo in einem Büro oder so (da den ganzen Tag nichts trinken ist sicher auch schon hart), der arbeitet da auch noch im Lager und schleppt den ganzen Tag schwere Stoffballen durch die Gegend. Und das mitten im Sommer. Ich habe heute in den 10 Stunden über 3 Liter Wasser weggesoffen und Zuhause gleich noch einen Liter hinterher. Und der Typ trinkt keinen Tropfen. Würde ich nicht durchhalten...

Irgendwann muss man sich dann ja auch fragen, ob es nicht womöglich für den Körper gefährlich wird, gerade eben, wenn man dann auch noch schwere körperliche Arbeit verrichtet. Hoffentlich nicht...
Zum Thema Rücktrittsrecht: Am besten schriftlich (mit z.B. Einschreiben mit Rückschein), damit man beweisen kann, dass die Frist eingehalten wurde. Da bei Hotlines die Linke nicht weiß, was die Rechte tut, würde ich mit denen erst gar nichts aushandeln. Und ob die ungefragt Angebote machen dürfen, auch wenn sie von Deinem Provider kommen, könnte jetzt rechtliche Grauzone sein (oder gar nicht mehr erlaubt). Deren Ziel ist möglichst viel verkaufen, die werden später bestimmt nichts mehr von einem Widerruf wissen.
(02.08.2011, 14:55)Calesca schrieb: [ -> ]Wenns dumm läuft, wird das ausgeliefert, die stellen fest, dass es dir Adresse für diesen Lieferdienst nicht gibt und es geht zurück. Und RuckZuck wären die zwei Wochen Widerspruchsfrist rum gewesen und ich hätte gelitten.
Die zwei Wochen beginnen doch bei Fernabsatzverträgen erst ab Belehrung über Dein Widerrufsrecht ( § 355 Abs. 3 BGB) und bei Warenlieferungen auch erst ab Erhalt der Ware ( § 312d Abs. 2 BGB). Da wäre also gewiß nichts verfristet, da ohne Belehrung in Textform (!) 6 Monate lang widerrufen werden kann ( § 355 Abs. 4 BGB).

(02.08.2011, 14:55)Calesca schrieb: [ -> ]Ich dürfe also auf keinen Fall!!!11111elf das Paket annehmen. Ihr erinnert euch an die erste Auskunft, die ich von dem Kollegen vorher bekommen habe? Ja? Gut, ich nämlich auch.
Und beide Auskünfte halte ich für falsch. Man kann einen Fernabsatzvertrag jederzeit nach Vertragsschluß widerrufen. Eine Regelung, daß der Widerruf nicht mehr möglich sei, wenn man die Ware angenommen hat, würde offensichtlich eine Abweichung von den gesetzlichen Fernabsatzregelungen zum Nachteil des Verbrauchers und damit - selbst wenn sie in deren AGB stehen würden - unwirksam sein ( § 312g BGB).

Eine Regelung, daß Du nicht vor Erhalt der Ware zurücktreten darfst, ersehe ich ebenfalls nicht. Wenn Du widerrufen hast, bis Du an Deine Willenserklärung zum Vertragsschluß nicht mehr gebunden. Zum Widerruf "genügt" die rechtzeitige Absendung der erhaltenen Ware. Der Widerruf kann aber auch ohne sie in Textform erfolgen. Die Rücksendung mußt Du dann natürlich später vornehmen und für eventuell zwischenzeitlich gezogene Nutzungen Wertersatz leisten.

(02.08.2011, 14:55)Calesca schrieb: [ -> ]So, und jetzt warte ich mal ab, ob das wirklich so einfach und automatisch abläuft mit dem Widerruf, wie die junge Dame mir am Telefon versichert hat.
Da ein Widerruf in Textform (oder durch Rücksendung) erfolgen muß und das rechtswirksam nicht per Telefon geht ( § 355 Abs. 1 BGB), würde ich da auf jeden Fall zumindest nochmal eine eMail hinterherschicken - zumindest wenn es nicht nur um eine Ware, sondern auch um eine Dienstleistug geht.

Wahrscheinlich hätte ich bei sowas gar nicht erst so lange telefoniert, sondern meine Widerrufserklärung einfach per Einschreiben (evtl. mit Rückschein) geschickt. Dann können sie hinterher nicht sagen, daß da etwas nicht angekommen ist und der Widerruf ist wirksam.
Endlich richtiges Wochenende... Und heut Abend ist es schon wieder vorbei. :cry:
Was verstehst du Edvard unter endlich richtiges Wochenende? Was gehört dazu und was nicht.