13.03.2014, 14:14
3 1/2 Jahre Haft also, sagt das Gericht. Selbstanzeige demnach unwirksam. - Da wird Hoeneß aber natürlich in Revision gehen. Noch muß er nicht einsitzen.
(13.03.2014, 14:28)Pergor schrieb: [ -> ]Hm, betrüblich. Aber es war nach den letzten Tagen ja fast schon damit zu rechnen.
(13.03.2014, 17:49)Maulwurf schrieb: [ -> ]Der Typ hat 80Mio- Menschen bestohlen. Viel krimineller geht es wirklich nicht. Ich hoffe die Staatsanwaltschaft geht in Revision.Nunja das kann man nun sehen wie man will...
(13.03.2014, 18:13)tommy schrieb: [ -> ]Was für mich interessanter wäre ist die Frage, wie absichtlich hat er die Steuern hinterzogen...sicherlich wusste er, dass er hier und da Angaben an das Finanzamt hätte machen müssen, aber ich Frage mich ernsthaft ob ihm auch nur annährend bewusst war um welche Summen es sich tatsächlich handelt...
Zitat:aus meiner sicht klingt halt vieles so, als hätte er sich darüber nicht groß gedanken gemacht...damit meine ich nicht, dass er jetzt straffrei oder so davon kommen sollte, aber ich finde die Strafe ist vielleicht doch etwas hart...oder wie seht ihr das?
(13.03.2014, 18:49)Silencer schrieb: [ -> ]Selbst wenn er da etwas naiv gehandelt hat, gerade jemand mit diesen finanziellen Möglichkeiten hätte doch ohne weiteres jederzeit entsprechende Überprüfungen veranlassen können.Ein Konto in der Schweiz eröffnet sich ja auch nicht von selbst. Und die Schweiz wählt man als Heimat für sein Geld nicht zufällig. Natürlich hat Hoeneß sich zu irgendeinem Zeitpunkt mal mit Steuerfragen beschäftigt und wußte prinzipiell, daß er da den deutschen Behörden Angaben schuldig ist. Anderes halte ich für unglaubwürdig.
(13.03.2014, 18:49)Silencer schrieb: [ -> ]Btw zunächst gehts in die Revision und falls er in den Knast wandert, kommt er wahrscheinlich eh nach 2/3 der Haftstrafe wieder raus.Er kann sogar nach der Hälfte der Zeit wieder raus kommen, wenn bedeutende Milderungsgründe vorliegen (was man hier wohl annehmen kann). Und auch für die Zeit, die er zu verbüßen hat - wenn das Urteil bestätigt werden sollte - gibt es ja die Möglichkeit des Offenen Vollzugs. Das bedeutet, daß er tagsüber raus darf und am Wochenende nicht selten zu seiner Familie. Die Nächte muß er aber in der JVA verbringen und Reisen darf er auch nicht. Freiheitsstrafe bedeutet nicht immer, daß man 24 Std. am Tag weggeschlossen wird. Da gibt es schon unterschiedliche Formen. Für einen Multimillionär, der Luxus gewohnt ist, wäre aber natürlich auch der offene Vollzug schon sehr unangenehm.
(13.03.2014, 18:13)tommy schrieb: [ -> ]damit meine ich nicht, dass er jetzt straffrei oder so davon kommen sollte, aber ich finde die Strafe ist vielleicht doch etwas hart...oder wie seht ihr das?Nein und ja. Ich finde, wie gesagt, nicht, daß er aufgrund seiner angeblichen Ahnungslosigkeit milder hätte bestraft werden sollen. Und ich finde das Urteil nun auch nicht unbedingt "betrüblich". Der Strafrahmen für eine Steuerhinterziehung ist wie er ist und 28 Mio. € sind halt kein Pappenstiel. Da sind 3 1/2 Jahre von der Obergrenze ja sogar noch ein Stück weit entfernt.
(13.03.2014, 20:25)Zurgrimm schrieb: [ -> ]ich wollte auch nie in Frage stellen, das er nicht genau wusste dass er steuern hinterzieht...ist ja auch irgendwie in Mode gewesen sich ein Konto in der Schweiz zu eröffnen...(13.03.2014, 18:49)Silencer schrieb: [ -> ]Selbst wenn er da etwas naiv gehandelt hat, gerade jemand mit diesen finanziellen Möglichkeiten hätte doch ohne weiteres jederzeit entsprechende Überprüfungen veranlassen können.Ein Konto in der Schweiz eröffnet sich ja auch nicht von selbst. Und die Schweiz wählt man als Heimat für sein Geld nicht zufällig. Natürlich hat Hoeneß sich zu irgendeinem Zeitpunkt mal mit Steuerfragen beschäftigt und wußte prinzipiell, daß er da den deutschen Behörden Angaben schuldig ist. Anderes halte ich für unglaubwürdig.
(13.03.2014, 20:25)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Gleichwohl finde ich es schon immer - auch jenseits des Falles Hoeneß - etwas problematisch, wenn jemand, der ein reines Finanzdelikt vom Schreibtisch aus begangen hat, sonst aber ein sozial integrierter, engagierter Mensch ist, plötzlich in eine JVA umziehen soll, in der ja auch Gewaltverbrecher sitzen. Ich sage nicht, daß es diese Strafdrohung gar nicht geben darf. Sie ist wohl sogar nötig, um eine präventive Wirkung zu entfalten. Aber gerade in einem Fall, wo ein Geständnis vorliegt und allein schon durch den Prozeß ein Lebenswerk infrage gestellt wird, würde es für mein persönliches Gerechtigkeitsempfinden auch genügen, wenn eine Bewährungsstrafe + deutliche Geldstrafe verhängt würde.Ja und vielleicht noch ein bischen sozialer Dienst oben drauf, das würde vielen ganz gut tun. Aber wo du das gerade mit dem Freiheitsentzug ansprichst, muss man ja auch sagen, dass er mit seiner Strafe schon fast auf der Stufe eines sexual Straftäters steht...(das mal einfach so in den Raum gestellt)
(13.03.2014, 21:49)bolthan2003 schrieb: [ -> ]Amüsantes Urteil wenn ich daran denke, dass man in meinem Bundesland einen Politiker zu 4 Jahren verurteilt hat und dort waren es nur 75.000 Euro die hinterzogen wurden. Die Rechtsprechung in Europa ist wirklich sehr unterschiedlich.Ich kenn den anderen Fall nicht, aber du darfst auch nicht vergessen, das bei Hoeneß noch mildernde Umstände hinzukahmen. So durch die Selbstanzeige und scheinbar hat er ja auch alle nötigen Unterlagen besorgt, ohne die die Summen garnicht erst ans Tageslicht gekommen wären.
(14.03.2014, 07:52)tommy schrieb: [ -> ]Ich möchte dabei die Summer wirklich einmal außer acht lassen, da sie nur eine sekundäre Rolle spielt und wie gesagt bin ich mir nicht sicher, inwieweit im selber die Höhe Bewusst war...aber das bleibt Spekulation...
(14.03.2014, 11:16)Silencer schrieb: [ -> ]Natürlich spielt die Höhe der Summe eine Rolle bei der Bewertung dieses Falles. Klar man muss erst einmal ein gewisses Vermögen besitzen, um in diesem Umfang überhaupt spekulieren zu können. Uli Hoeneß wäre aber mit einer deutlich kleineren Summe nie zu einer Haftstrafe verurteilt worden.Das ist richtig. Bei der Strafzumessung werden auch die Folgen der Tat einbezogen und das bedeutet bei der Steuerhinterziehung eben, wieviel Geld dem Staat entgangen ist. Das muß man aber nicht unbedingt als gerecht empfinden. Wieviele Steuern jemand hinterzieht, hängt nämlich letztlich nur davon ab, mit welchen Summen er hantiert, wie hoch also seine Einkünfte ausfallen, nicht aber davon, wieviel kriminelle Energie er aufgewendet hat. Die Entscheidung von Hoeneß, die Schweizer Konten den deutschen Steuerbehörden zu verschweigen, ist die gleiche, ob er damit nun genug Gewinne für 3 Mio. € Steuerschuld oder für 28 Mio. € Steuerschuld erwirtschaftet hat.
(14.03.2014, 11:16)Silencer schrieb: [ -> ]Man kann ihm ja jetzt noch anrechnen, dass er auf die Revision verzichtet und das Urteil akzeptiert hat, aber er hätte sich wahrscheinlich die Haftstrafe ganz ersparen können, wenn er wirklich ehrlich und von sich aus früher gehandelt hätte.Ja, als ich das das erste Mal heute Morgen gehört habe, dachte ich spontan: "Wie kann man nur so dämlich sein, bei dieser Sachlage!" - Aber wenn man darüber nachdenkt, macht das mitunter auch Sinn:
(14.03.2014, 11:16)Silencer schrieb: [ -> ]In meiner Heimatstadt hat es einen notorischen jugendlichen Schwarzfahrer erwischt, 2 Jahre 10 Monate Jugendstrafe. Soetwas ist offenbar auch möglich. Naja über die Relation braucht man wohl nicht nachzudenken.Ja, möglich ist soetwas, denn das fällt unter den Straftatbestand der Erschleichung von Leistungen ( § 265a StGB). Hier dürfte die Haftstrafe aber dadurch zustandekommen, daß es sich um einen "notorischen" Straftäter handelte. Für eine einzelne Tat geht der Strafrahmen ja auch nur bis zu 1 Jahr. Die über 2 Jahre können also nur zusammenkommen, indem da die Strafen für mehrere Taten zusammengefaßt wurden (oder falls das Jugendstrafrecht andere Strafrahmen vorsieht, das weiß ich jetzt nicht). - Daß Herr Hoeneß seinen Fehler, Steuern zu hinterziehen, noch einmal in seinem Leben wiederholen wird, ist hingegen wohl eher unwahrscheinlich. Schon daran scheitert die Vergleichbarkeit meines Erachtens.
Zitat:...Schließlich äußerten sich die Richter auch zur Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine Selbstanzeige überhaupt gültig ist. Dass es zu spät ist, wenn der Steuerfahnder klingelt, war immer klar.
Doch nach dem einschlägigen §371 der Abgabenordnung reicht es auch schon, dass die Tat „entdeckt“ ist und der Täter das wusste oder damit rechnen musste. Das Gericht legte diese Bestimmung weit aus: „Entdeckt“ ist eine Tat sogar schon dann, wenn die Ermittler noch gar nicht wissen, wer sie begangen hat. Ob der Täter selbst sich ertappt weiß, ist für das Gericht nebensächlich - im Zeitalter internationaler Ermittlungen müsse man an diese „subjektive Komponente“ keine hohen Anforderungen stellen....
(15.03.2014, 08:33)Calesca schrieb: [ -> ]Ich finde es jetzt keine absolute Auslegungssache.Hmm egal wie ich es gerade in meinem Kopf drehe und wende, du hast irgendwie recht...selbst ein leiser Verdacht reicht aus um die Selbstanzeige ins wanken zu bringen...aber würde das die Selbstanzeige nicht irgendwie überflüssig machen? Ich meine wer beschliesst einfach so, ich zeig mich heute mal selber an?...irgendwas muss dem doch zumindest vorausgehen...strengere Kontrollen, bemerkte Unstimmigkeiten in Abrechnungen...oder auch geäußerte Verdachtsmomente...
Sobald halt jemand weiß, dass da 10 Millionen unversteuertes Geld auf dem Konto X liegt, ist es für Herrn Müller zu spät, Selbstanzeige zu stellen, selbst wenn noch niemand weiß, dass es Herrn Müller gehört.
Vorher, wenn es nur Herr Müller weiß, ist die Selbstanzeige rechtens.
(15.03.2014, 08:33)Calesca schrieb: [ -> ]was bastel ich hier eigentlich gerade für Bandwurmsätze? Liest hier noch jemand mit?Ich hänge an deinen Lippen
(15.03.2014, 08:33)Calesca schrieb: [ -> ]Na, jedenfalls: Ja, wenn es wirklich aus eigenem Antrieb passiert, soll es von mir aus so sein. Aber sobald man es aus Angst macht, weil man erwischt wurde, ist es halt keine Selbstanzeige mehr.Ja und nein, ich finde hier müsste man eigentlich entscheiden zwischen "erwischt wurde" und "erwischt werden könnte"
(15.03.2014, 08:33)Calesca schrieb: [ -> ]Und im Fall Hoeneß war die Selbstanzeige ja wohl nach ... war es der Stern oder der Focus? Na, jedenfall NACH dem Beginn deren Recherche. Wenn ich es richtig verstanden habe.Dann Frage ich mich hier, ob es eine Recherce auf Verdacht und noch ohne Ergebnisse war oder ob die Recherce bereits konkret auf Fakten beruhte...vor dem Gesetzt macht es wahrscheinlich keinen Unterschied, aber aus moralischer Sicht macht es das für mich schon...
(15.03.2014, 09:13)tommy schrieb: [ -> ]Obwohl wenn ich jetzt so darüber nachdenke, kann ich weder Moralisch noch juristisch hier die Grenze eindeutig festlegen...Die Grenze zu ziehen ist tatsächlich eines der Probleme der strafbefreienden Selbstanzeige. Wenn "jemand" weiß, reicht das jedenfalls noch nicht. Die Bank weiß z.B. immer. Der Datendieb, der eine Steuer-CD zusammengestellt hat, der sie den Behörden verkaufen will, der weiß vielleicht auch (wenn er sich die Daten angesehen hat). All das kann aber eine Selbstanzeige noch nicht unwirksam machen. Insofern reicht es auch nicht, wenn der STERN oder ein anderes Medium irgendetwas weiß. Vielmehr muß die zuständige Behörde oder eine Stelle, die ihr zur Mitteilung verpflichtet ist, von Fakten wissen, die zu der Steuerstraftat führen. Und das ist erst nach Veröffentlichung einer Medien-Recherche der Fall.