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Sabbelthread: Eintritt frei :P - Druckversion

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RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - aeyol - 12.01.2009

So, mal Pergor ein bisschen ärgern und den Thread wieder hochziehen. :evil:

Wollte nur mal kurz reinschneien, hallo sagen, mitteilen, dass ich hier noch rege mitlese und gerade wieder einen neuen Startversuch mit Schicksalsklinge mache. Neue Gruppe, neues Glück (keine Ahnung, was mit meiner zuletzt generierten Gruppe passiert ist, aber dieses Mal hat die Einrichtung der DosBox viel viel besser geklappt. Ich bin hier nur so leise, weil schon so viele Fragen beantwortet sind. :thx: ).


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Crystal - 13.01.2009

Prima. :up: Hattest du inzwischen dein Defender of the Crown fertiggespielt? :)


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - aeyol - 13.01.2009

Haha... man, Crystal, kaum meld ich mich hier mal wieder, musst Du mich schon beschämen :lol: - nee, ich hatte es nicht zuende gespielt. Da muss gehörig was dazwischen gekommen sein. Zwischendurch kam dann ja irgendwie noch The Witcher, Drakensang, KOTOR... irgendwie war ich gut abgelenkt. Aber ich hol ´s nach. Falls ich alles wieder neu einrichten muss, weiß ich ja auch, wo ich die entsprechenden Infos finde... hihi.


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Rabenaas - 13.01.2009

Ah, Defender habe ich auf dem Amiga gespielt. Ich glaube, Cinemaware hat die Amigaversion zusammen mit den anderen alten Spielen zusammen offiziell freigegeben.


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Rabenaas - 14.01.2009

Cinemaware alle alten Versionen (PC,Amiga,ST,C64,...) offiziell freigegeben. Der Download erfordert eine kostenlose Registrierung per Email.

http://www.cinemaware.com/vault.asp?vault=games


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - aeyol - 15.01.2009

Ach cool, danke für den Tipp. Da werd ich wohl mal stöbern (sobald ich keine Überstunden mehr schiebe und NACHDEM ich Schick durchgespielt habe :bigsmile: :pfeif: ).


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Boneman - 23.01.2009

Ausgelagert:
(23.01.2009, 14:44)Borbaradwurm schrieb:
(23.01.2009, 14:26)Boneman schrieb: Ich bin gerade zufällig im Netz auf einen Thread auf supernature-forum.de gestoßen, in dem ein Gerichtsverfahren zwischen dem Forenbetreiber und Abmahnanwälten eines Unternehmens protokolliert ist.
Ich erwähne das hier, weil (ausgerechnet!) das Landgericht Hamburg, das ja gern mal... umstrittene Urteile in Sachen Internet fällt, entschieden hat, dass Beschimpfungen wie "Penner", "Betrügerfirma" oder "...-Mafia" nicht ausreichen für Unterlassungsansprüche.
Tja, das Problem ist aber das Heise-Foren-Urteil (auch vom Hamburger Landgericht) in dem es heisst das Forenbetreiber auch für Beiträge Dritter haften.

Aber jetzt zurück zum Thema!
Das Heise-Urteil ist mir bekannt und älter als das von mir erwähnte (was aber keine Rolle spielt, weil beide rechtskräftig(?)). Hier ging es ja auch darum, dass der Forenbetreiber haften soll, aber das muss er eben bei den genannten Beschimpfungen nicht. :confused:


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Rabenaas - 23.01.2009

Habe mal irgendwo gelesen, dass Tiernamen grundsätzlich als Beleidigung gewertet werden.
(Passt als auf, wenn ihr jemanden "Mäuschen", "Spätzchen" oder - die Härte - "Häschen" nennt. :D)


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Boneman - 23.01.2009

Alles klar, Rabe. :D


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Obi-Wahn - 23.01.2009

Räbchen! ;)


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Zurgrimm - 23.01.2009

(23.01.2009, 21:42)Boneman schrieb: Das Heise-Urteil ist mir bekannt und älter als das von mir erwähnte (was aber keine Rolle spielt, weil beide rechtskräftig(?)).
Ja, die sind beide rechtskräftig. Allerdings ist das Heise-Urteil ein obergerichtliches. Da hat das OLG Hamburg eine Haftung des Forenbetreibers von der Verletzung von Sorgfaltspflichten abhängig gemacht. Siehe: http://www.law-blog.de/320/heise-forenurteil-reloaded/

Das Supernature-Urteil ist ein erstinstanzliches Urteil des LG Hamburg. Dieses hat letztlich gesagt, daß für Beleidigungen eine recht hohe Schwelle besteht (wegen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung), daß aber der Forenbetreiber unabhängig von der Kenntnis für die Beiträge Dritter haftet. Das gilt dann sowohl für Beleidigungen (wenn sie denn vorliegen), als auch für unwahre Tatsachenbehauptungen.

Haften bedeutet in dem Falle zunächst einmal "nur" einen Unterlassungsanspruch. Schadensersatz ist damit noch nicht unbedingt verbunden. Aber bekanntlich werden die Unterlassungsansprüche nicht selten in Form von (mit teuren Gebühren versehenen) Abmahnungen geltend gemacht, die in der Regel bezahlt werden müssen, wenn der Anspruch besteht.

Daß das LG Hamburg offensichtlich eine andere Ansicht vertritt, als das OLG Hamburg (und wohl auch der BGH, wobei das noch nicht 100 %ig klar zu sein scheint), zeigt jedenfalls, auf wie rechtsunsicherem Gebiet man sich als Forenbetrieber da bewegt. Selbst wenn man letztlich Recht bekommt, muß man sich mitunter mindestens bis in die zweite Instanz vor Gericht streiten. Und wer will das schon?

Bei der Frage, was eine Beleidigung ist, besteht nicht viel mehr Sicherheit. Letztlich ist das eine Frage der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre bzw. ungestörter geschäftlicher Tätigkeit im Einzelfall. Die kann ein Gericht soherum oder andersherum fällen. Auch hier gilt also: Vorsicht ist besser, als Nachsicht. ;)


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Rabenaas - 23.01.2009

(23.01.2009, 22:41)Zurgrimm schrieb: [...] der Forenbetreiber unabhängig von der Kenntnis für die Beiträge Dritter haftet. Das gilt dann sowohl für Beleidigungen (wenn sie denn vorliegen), als auch für unwahre Tatsachenbehauptungen.

Und wenn ich RL eine Beleidigung an ein schwarzes Brett hefte, haftet dan auch der "Betreiber"? :think:


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Boneman - 23.01.2009

(23.01.2009, 23:00)Rabenaas schrieb: Und wenn ich RL eine Beleidigung an ein schwarzes Brett hefte, haftet dan auch der "Betreiber"? :think:
Natürlich nicht! Wo kämen wir denn da hin? :cool:

Danke, Zurgrimm.


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Calesca - 23.01.2009

Und wenn ich jemanden Hasenbärchenstinktierchenschnecki nenne? Ist das dann grobe Beleidigung?


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Zurgrimm - 23.01.2009

(23.01.2009, 23:00)Rabenaas schrieb: Und wenn ich RL eine Beleidigung an ein schwarzes Brett hefte, haftet dan auch der "Betreiber"? :think:
Wer ein öffentliches Schwarzes Brett aushängt, wird wahrscheinlich auch gewisse Sorgfaltspflichten zu erfüllen haben. Ich nehme an, daß die weniger streng sind, als im Internet, weil die Gefahr, daß jemand ein solches mißbraucht, bei einem Schwarzen Brett wohl weniger naheliegend ist, als bei einem Internet-Diskussionsforum. Gleichwohl wird hier im Grundsatz nichts anderes gelten.

Spätestens wenn der Betreiber des Schwarzen Brettes Kenntnis von dem beleidigenden Zettel erhält, wird er verpflichtet sein, diesen zu entfernen oder entfernen zu lassen, nehme ich an.


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Boneman - 26.01.2009

Hier sieht's in letzter Zeit sabbelmäßig etwas mau aus. Calescalein, wirst du alt?


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Calesca - 26.01.2009

:think:
Ey, euch Männern kann man es nicht Recht machen - erst labber ich zu viel, dann zu wenig.
Außerdem fordert ihr mich zu wenig, ich kann nicht immer Doppelposts basteln. Ohne eure Unterstützung läuft hier mal garnichts.


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Edvard - 26.01.2009

Mach dir doch nen zweiten Account. Dann kannst du dich selbst unterstützen, bzw selbst mit dir diskutieren. Und uns würd das nicht mal seltsam anmuten, wenn auf einmal "zwei" von deinem Schlag da wären. Eher im Gegenteil, dann hätten wir noch ein "Opfer" :D


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Boneman - 26.01.2009

(26.01.2009, 22:49)Calesca schrieb: :think:
Ey, euch Männern kann man es nicht Recht machen - erst labber ich zu viel, dann zu wenig.
Tja, So ist das mit den Frauen. Brauchen tut man euch nicht, aber ihr seid nunmal da, also gewöhnt man sich an euch. Und wegen der Gewohnheit fehlt dann natürlich etwas, wenn ihr mal die Klappe haltet. Du siehst also: Auch daran bist du selber Schuld...


RE: Sabbelthread: Eintritt frei :P - Calesca - 26.01.2009

Ich hab euch auch gern. :silly:

Müsste ich als Opfer nicht eigentlich hilflos dasitzen und weinen, so dass ihr Mitleid bekommen würdet? Ach ne, so wichtig wäre ich euch ja dann auch wieder nicht ... also doch kein Heulen.