08.10.2007, 20:50
uxl schrieb:Man wird weder Besitzer noch Eigentümer der Nutzungsrechte, da Nutzungsrechte keine "Sache" gemäß § 90 BGB sind (vgl. § 854 und § 903 BGB).Man kann doch auch nicht greifbare Gegenstände besitzen...
" § 90 BGB (Begriff der Sache)
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände"
Bin der Meinung, das so in meiner kaufmännischen Lehre gelernt zu haben oder ich hab nicht richtig aufgepasst.Diese "Wortspiele" deutscher Bürokratie sind aber auch manchmal zum
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