09.08.2011, 11:30
Ich weiß, Rabenaas hat gesagt, er möchte es nicht wissen, ich antworte trotzdem mal:
Meistens wird mit dem 2,3fachen Satz abgerechnet (damit also 100 bis 120 Euro), es sei denn, der Aufwand ist besonders hoch, dann geht noch mehr.
Dazu kommen ggf. noch Kosten für Narkose o.ä., und natürlich für das Beratungsgespräch - und da ist es sicher besonders ärgerlich, wenn einem erklärt wird, daß das gar nicht sein kann, daß es da wehtut. Andererseits ist es doch gut zu wissen, daß da nichts ist, oder?
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schrieb:676 Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels endogastral anzuwendender Kamera einschließlich Aufnahmen #P 800 #€ 46,63
682 Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/ oder Probepunktion- #P 850 #€ 49,54
683 Gastroskopie einschließlich Ösophagoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/ oder Probepunktion- #P 1000 #€ 58,29
Meistens wird mit dem 2,3fachen Satz abgerechnet (damit also 100 bis 120 Euro), es sei denn, der Aufwand ist besonders hoch, dann geht noch mehr.
Dazu kommen ggf. noch Kosten für Narkose o.ä., und natürlich für das Beratungsgespräch - und da ist es sicher besonders ärgerlich, wenn einem erklärt wird, daß das gar nicht sein kann, daß es da wehtut. Andererseits ist es doch gut zu wissen, daß da nichts ist, oder?