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Verlust von Kampfwerten durch LE-Verlust?
#4
Hmm, ich weiß, dass wir so etwas beim DSA3-P&P als Regel hatten, weiß aber nicht mehr, ob das eine offizielle oder eine Hausregel war und finde es auch im Regelwerk nicht. Wir haben bei halber LE je einen Punkt auf AT und PA abgezogen und bei geviertelter LE nochmal.

In "Mit Mantel, Schwert und Zauberstab - vom Kampf und von den Helden", sozusagen dem Ergänzungsregelwerk der 3. DSA-Edition, steht auf S. 67 zum Thema "Kampfunfähigkeit" im Wortlaut etwa folgendes:
  • Ein Hieb mit 10-14 Trefferpunkten bringt einen Punkt Abzug auf AT oder PA.
  • Ab 15 Punkten je 1 Punkt Abzug auf AT und PA.
  • Ab 20 Punkten je 2 Punkte Abzug auf AT und PA.
  • Ab 15 Schadenspunkten muss eine Selbstbeherrschungsprobe (erschwert um die SP über 15) bestanden werden, um nicht umzukippen.
Dass im obigen Fall TP und nicht SP verwendet werden, wird dadur erklärt, dass bei schwergerüsteten Kämpfern eine beschädigte Rüstung die Bewegungsfreiheit einschränkt.
Hallo, ich bin's - der Bart von Fidel Castro. Und mir ist total langweilich nie geschnitten wurde.
I'm a roleplayer. My dice are like my relationships: platonic and unlucky.
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RE: Verlust von Kampfwerten durch LE-Verlust? - von Hendrik - 18.04.2008, 10:20



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