Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rechtliches zu NLT Download
#6
(13.03.2013, 13:45)Thorium schrieb: Es gab dazu schon Urteile in Deutschland. Vorallem Nintendo hat versucht dem ROM-Dumping so einen Riegel vorzuschieben. In den USA darf man nur ein ROM nutzen, wenn mans selbst gedumpt hat, in Deutschland ist die Quelle des ROMs egal, solange ich ein entsprechendes Modul besitze.
Mir ist der Fall, den Du ansprichst, nicht bekannt. Daher kann ich dazu auch nicht Stellung nehmen, was genau da nun unter welchen Voraussetzungen als erlaubt angesehen wurde.

(13.03.2013, 13:45)Thorium schrieb: Was die Spielversion angeht, so müsste das warscheinlich von nem Richter geklärt werden. So einfach ist es nämlich nicht das man nur exakt die Version nutzen darf.
Für das Nutzen im Sinne des Abspielen des Programms auf dem Rechner, mag das zutreffen. Denn dabei stellt sich ja überhaupt die Frage, in welche Urheberrechtsbestandteile dies eingreifen soll. Mit dem Laden von Programmteilen in den Arbeitsspeicher des PCs werden zwar Vervielfältigungen angefertigt, das ist aber wohl durch § 44a UrhG freigestellt. - Darum geht es aber hier nicht. Selbst wenn man ein sonstwoher (unrechtmäßig) heruntergeladenes Spiel abspielen darf, so bleibt doch der Akt des Herunterladens (Vervielfältigung) rechtswidrig, soweit er nicht von § 53 UrhG gedeckt oder vom Rechteinhaber genehmigt ist.

Zum Vergleich: Das Lesen eines unerlaubt kopierten Buches ist für sich genommen auch nicht urheberrechtsverletzend. Dadurch wird aber das unerlaubte (also § 53 UrhG überschreitende) Kopieren nicht legalisiert.

(13.03.2013, 13:45)Thorium schrieb: Immerhin hat der Kunde ein Recht auf ein fehlerfreies Produkt und der Hersteller das Recht auf Nachbesserung, was er eben durch neue Softwareversionen wahrnimmt.
Daß der Kunde ein "Recht auf ein fehlerfreies Produkt" hat, ist wohl nur in Grenzen zutreffend. Er hat natürlich gegen seinen Verkäufer Gewährleistungsansprüche, wenn er ein defektes Exemplar (z.B. verkratzte CD) erwischt. Ich bezweifle aber ernstlich, daß er gegen den Hersteller Anspruch auf Herausgabe eines Patches hat, wenn es Programmehler gibt. Wenn es einen Patch-Anspruch gäbe, wären diverse Publisher längst pleite, weil sie aus dem Nachpatchen gar nicht mehr herauskämen. ;)

Daß ein Hersteller das Recht hat, Patches und neue Versionen herauszubringen, ist natürlich richtig. Daß er alle neuen Versionen allen Käufern der vorherigen zur Verfügung stellen muß, kann man daraus aber natürlich nicht ableiten. Wenn Du den Adobe Acrobat Version 10 gekauft hast, muß Adobe Dir noch lange nicht die Nachfolgeversion 11 kostenlos überlassen, denn für die hast Du nicht bezahlt. Und genauso muß Attic Dir nicht die CD-Version von Schick zur Verfügung stellen, wenn Du die Diskettenversion gekauft hast - geschweige denn, daß Du sie Dir in "Selbsthilfe" irgendwo herunterladen dürftest.

(13.03.2013, 13:45)Thorium schrieb: Allerdings kann ich vom Hersteller eine Kopie verlangen, sollte meine Defekte aufweisen. Ist der Hersteller dazu nicht bereit, kann ich sie mir natürlich anderweitig besorgen. Das würde man vor Gericht garantiert durchbekommen.
Wenn Du eine defekte CD erwischst, dann hast Du einen Gewährleistungsanspruch, wie beim Kauf jedes anderen Artikels auch. Der richtet sich allerdings nicht gegen den Hersteller, sondern gegen Deinen Verkäufer. Und er besteht auch nur, wenn die Defekte schon bei der Übereignung des Datenträgers vorhanden oder angelegt waren, nicht wenn er (im Falle der NLT: Jahre) später irgendwann kaputt geht. Etwas anderes gilt nur ausnahmweise, wenn ein Hersteller eine "ewige Garantie" übernimmt. Das hat Attic aber bestimmt nicht getan. Und dazu ist auch kein Hersteller verpflichtet.

Davon abgesehen hat Herr Jochen Hamma Crystal ja mitgeteilt, daß er nichts dagegen hat, wenn einzelne Programmdateien weitergegeben werden, die beim Empfänger aufgrund verkratzter Datenträger o.ä. heute nicht mehr lesbar sind. Die Weitergabe ganzer Images hat er aber ausdrücklich nicht gestattet.

(13.03.2013, 13:45)Thorium schrieb: Nur man sollte sich nicht immer alles von den vermeintlichen Rechteinhabern gefallen lassen, auch als Kunde hat man Rechte, die gerade in der heutigen Zeit mit Füssen getreten werden,
Um die Kundenrechte geht es bei der Frage, ob man ein Programm irgendwo aus dem Internet herunterladen darf, ja nicht. Wenn es verboten ist und bleibt, daß man sich ein Computerspiel, das man zwar gekauft aber verlegt hat (das war hier der Ausgangsfall), irgendwo aus dubioser Quelle herunterlädt, dann wird da m.E. kein Kundenrecht mit Füßen getreten. Es kann allzu leicht jemand behaupten, er habe etwas einmal gekauft, es sei ihm aber abhanden gekommen (ohne daß ich damit für diesen Fall irgendjemandem etwas unterstellen wollte). Wäre damit jeder Download der Version freigegeben, blieben die Rechte des Urhebers auf der Strecke, schon weil Mißbrauch Tür und Tor geöffnet wäre.

Bzgl. des "sich nicht immer alles von den vermeintlichen Rechteinhabern gefallen lassen" hat Crystal ja im anderen Thread schon deutlich gemacht, daß er nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch in dem von uns allen hier ein gutes Verhältnis zu den Rechteinhabern pflegt. Denn ein Forum wie dieses, in dem auch Bilder oder kleine Filmchen aus der NLT gezeigt werden, hängt auch immer vom Wohlwollen der Rechteinhaber ab. Deren Interessen spielen daher natürlich auch eine Rolle bei der Frage, was hier gutgeheißen und was mißbilligt wird.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Rechtliches zu NLT Download - von Thorium - 12.03.2013, 18:28
RE: rechtliches zu NLT Download - von Crystal - 12.03.2013, 18:45
RE: rechtliches zu NLT Download - von tommy - 13.03.2013, 08:48
RE: rechtliches zu NLT Download - von Zurgrimm - 13.03.2013, 09:36
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Thorium - 13.03.2013, 13:45
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Zurgrimm - 13.03.2013, 15:39
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Thorium - 14.03.2013, 19:24
RE: Rechtliches zu NLT Download - von tommy - 13.03.2013, 16:29
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Zurgrimm - 13.03.2013, 22:03
RE: Rechtliches zu NLT Download - von tommy - 14.03.2013, 06:41
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Zurgrimm - 17.03.2013, 10:57
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Zurgrimm - 21.04.2013, 09:45
RE: Rechtliches zu NLT Download - von tommy - 21.04.2013, 12:26
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Hendrik - 22.04.2013, 11:14
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Zurgrimm - 22.04.2013, 13:54



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste