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Rechtliches zu NLT Download
#12
Der Feind jeder guten Erkentnis ist ja bekanntlich die bessere Erkenntnis. Und eine solche ist mir möglicherweise gerade gewahr geworden. Es gibt im Urheberrechtsgesetz einen besonderen Abschnitt über Computerprogramme ( § § 69a ff. UrhG). Auf sie finden die Bestimmungen für Sprachwerke Anwendung, wenn nicht in dem Abschnitt etwas anderes steht. Der ist also vorrangig.

Die drei Teile der NLT sind zweifellos Computerprogramme. Und das bedeutet wohl, daß das Vervielfältigungsrecht sich nicht - wie ich oben schrieb - aus § 16 UrhG ergibt, sondern (inhaltlich aber entsprechend) aus § 69c Nr. 1 UrhG.

Allerdings kommt es dann auf § 53 Abs. 1 UrhG, der die Privatkopie regelt und den wir oben besprochen haben, wohl nicht an. Denn die Ausnahmen des Schutzes regelt § 69d UrhG gesondert. Und der sieht keine entsprechende Privatkopie, sondern nur eine Sicherungskopie vor ( § 69d Abs. 2 UrhG). Soweit ich das nun im Internet recherchieren konnte, ist es wohl so, daß dieses Recht auf Sicherungskopie anstatt des (für andere Werkarten geltenden) Rechts auf Privatkopie gilt.

Gestattet ist demnach nur "eine Sicherungskopie" und zwar "durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist". Und sie muß "für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich" sein. Wenn man mal davon ausgeht, daß ein Datenträger immer mal kaputt gehen kann, dann dürfte eine Sicherungskopie wohl immer erforderlich sein. Jedenfalls habe ich nirgends gelesen, daß das nur in besonderen Fällen gegeben sei.

In dieser Vorschrift steht nun - anders als in § 53 Abs. 1 UrhG - nichts davon, daß eine offensichtlich rechtswidrig ins Internet gestellte Vorlage nicht verwendet werden dürfe. Allerdings wohnt dem Begriff "Sicherungskopie" wohl schon inne, daß Vorlage nur das rechtmäßig erworbene Werkstück selbst sein darf und nicht irgendein anderes.

Letztlich bleibt es also - meiner Einschätzung nach - dabei, daß man auch dann keinen NLT-Teil downloaden darf, wenn man ein Original gekauft hat. Zu 100% bin ich mir da aber nicht mehr sicher, da ich die Auslegung des Begriffs der Sicherungskopie durch die deutschen Gerichte nicht kenne und nun auf die Schnelle auch nichts dazu ermitteln konnte.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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Rechtliches zu NLT Download - von Thorium - 12.03.2013, 18:28
RE: rechtliches zu NLT Download - von Crystal - 12.03.2013, 18:45
RE: rechtliches zu NLT Download - von tommy - 13.03.2013, 08:48
RE: rechtliches zu NLT Download - von Zurgrimm - 13.03.2013, 09:36
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RE: Rechtliches zu NLT Download - von tommy - 21.04.2013, 12:26
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Hendrik - 22.04.2013, 11:14
RE: Rechtliches zu NLT Download - von Zurgrimm - 22.04.2013, 13:54



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