12.03.2014, 15:35
(12.03.2014, 14:36)Recke schrieb: Es geht bei dem Prozess eigentlich nur darum, ob die Selbstanzeige okay war oder nicht. Wenn sie es war, dann bekommt er auch keine Strafe.
Darum geht es nicht mehr, sonst hätte man ja gar kein Verfahren eingeleitet. Ohne Strafe geht es nicht mehr, schon garnicht bei solchen Beträgen. Das mildeste Urteil das evtl. noch möglich/denkbar wäre, wäre eine Bewährungsstrafe.