07.12.2015, 14:28
Einige Anmerkungen:
1. Es fehlen die Angaben zum Ursprung der Zauber, dieser hat ja Auswirkungen darauf, ob 1 oder 2 Steigerungsversuche zulässig sind.
2. Die 3 Steigerungsversuche für die Zauber beim Magier gelten mWn nur für gildenmagische Zauber (die daraus 2 Versuche haben, siehe 1.), die durch die Schulung auch Hauszauber werden.
3. Hauszauber, die nicht gildenmagischen Ursprungs sind, dürfen auch nur um 2 Punkte gesteigert werden.
4. Bei den Magiern fehlt die Angabe zur Großen Meditation (Zaubersteigerungsversuche => AE) und zum Verschieben von max. 5 Steigerungsversuchen zwischen Talenten und Zaubern.
1. Es fehlen die Angaben zum Ursprung der Zauber, dieser hat ja Auswirkungen darauf, ob 1 oder 2 Steigerungsversuche zulässig sind.
2. Die 3 Steigerungsversuche für die Zauber beim Magier gelten mWn nur für gildenmagische Zauber (die daraus 2 Versuche haben, siehe 1.), die durch die Schulung auch Hauszauber werden.
3. Hauszauber, die nicht gildenmagischen Ursprungs sind, dürfen auch nur um 2 Punkte gesteigert werden.
4. Bei den Magiern fehlt die Angabe zur Großen Meditation (Zaubersteigerungsversuche => AE) und zum Verschieben von max. 5 Steigerungsversuchen zwischen Talenten und Zaubern.
Bin zwar kein Thorwaler - aber das ist genau das Richtige für mich: "Solange man auf dem Boden liegen kann, ohne sich festhalten zu müssen, ist man nicht betrunken!"