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Welche RPG-Kreaturen sind als Warenzeichen geschützt?
#2
Urheberrechtlich geschützt sind generell konkrete visuelle Charakter- und Kreaturendarstellungen, die jemand gezeichnet oder modelliert hat. Das muss auch niemand extra beantragen oder so.

Wenn du etwas Beholder-Artiges in deinem eigenen Stil zeichnest/interpretierst/in 3d modellierst und das Design dabei noch so abwandelst,  dass etwas Eigenständiges entsteht, liegen die Urheberrechte für deine Darstellung bei dir (Schöpfungshöhe und bla). Wenn du das Bild wiederum unter dem Namen "Beholder" veröffentlichst, könnte es unter Umständen ein Problem sein.
Hieß das Vieh bei Amberstar denn wirklich Beholder? Ich hab jetzt nur kurz gesucht und was von "Manyeye" oder sowas gelesen. Ich vermute daher, sie haben das Problem auf diese Weise umgangen.

Vielleicht ist das hier nützlich, bezieht sich zwar auf Österreich, trifft aber soweit ich das diagonal gelesen habe, weitgehend zumindest auch auf Deutschland zu:
http://www.eurolawyer.at/pdf/kunstfigure...rrecht.pdf



Laut https://media.wizards.com/2016/downloads...L_V1.1.pdf
sind neben dem Beholder folgende besonders geschützt:

gauth,
carrion crawler,
tanar'ri,
baatezu,
displacer
beast,
githyanki,
githzerai,
mind flayer,
illithid,
umber hulk,
yuan- ­ti.


Was andere Rollenspielsysteme betrifft, schwierig. Bzw. steht für gewöhnlich in jeder Publikation drin, welche Begriffe geschützt sind. Beim Schwarzen Auge wäre das zum Beispiel "Aventurien" und "Das Schwarze Auge"; ansonsten könnte man das möglicherweise auch über Markenrechercheportale in Erfahrung bringen, ob beispielsweise der Begriff Heshthoth geschützt ist. Meine Vermutung wäre, dass sie sich die Kosten gespart haben. Und ich bezweifle, dass so ein Name an sich bereits automatisch urheberrechtlichen Schutz genießt, mangels Schöpfungshöhe.
Aber wenn du die komplette Kreatur übernimmst, so wie sie in DSA bekannt ist (Name, Beschreibung, Aussehen), dann ist das ein Plagiat.

Wo kein Kläger, da kein Richter - aber warum sollte man sowas tun, wenn man schon dabei ist, sich kreativ zu betätigen und irgendein Projekt zu erarbeiten, wo eine solche Kreatur dann auftauchen könnte? Dann müsste die Phantasie doch auch für eigene Kreaturen reichen.

Das Stichwort beholder habe ich testweise hier eingegeben (in "Basic Word Mark Search"): http://tmsearch.uspto.gov
und finde es tatsächlich - unter anderem - als aktiv geschützte Marke für Spielmaterialien.

Das kannst du dementsprechend mit anderen Kreaturennamen auch ausprobieren.
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RE: Welche RPG-Kreaturen sind als Warenzeichen geschützt? - von aeyol - 24.10.2018, 19:37



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