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Welche RPG-Kreaturen sind als Warenzeichen geschützt?
#6
(25.10.2018, 07:26)Alpha  Zen schrieb:
(24.10.2018, 20:55)Rabenaas schrieb: gammel-Elfen

Hippies?  :D

@rapp Was hast du denn vor? :)

Klar möchte ich auch meine kreative Ader ausleben. ;)

Wenn man dann eigene Kreationen mal veröffentlichen möchte, muss man dann auch immer die rechtlichen Aspekte berücksichtigen.

Natürlich sollte der wesentliche Kern aus eigenen Ideen bestehen, aber gerade in gewissen Genres lässt sich in vielen Teilen auch das Rad nicht neu erfinden, wenn man bei den Anwendern nicht das Gefühl  hinterlassen möchte, dass nicht irgendwas fehlt.

Was die NSC-Sparten anbetrifft kann man wohl davon ausgehen, dass es auf NSCs wie Orks, Oger, Zombies, Sklelette, Drachen, uvm. kein Patent mehr gibt, bzw. wahrscheinlich auch nie eins existiert hat. Man kann sagen, alles was irgendwo schon mal in irdischen Mythologien und Volkssagen aufgetaucht ist, ist quasi auch freies Gut.

Das Bestiarium von D&D bspw. bietet u.a. doch sehr interessante und einzigartige Kreationen an, andererseits aber auch Exemplare, die wiederum so absurd sind, dass sie für einen Spieleinsatz kaum taugen.

Besser ist natürlich, immer sich vorzeitig zu informieren, ehe man sich Arbeit umsonst gemacht hat oder halt rechtliche Probleme bekommt.

Gerade der "Beholder" scheint bei D&D das Aushängeschild schlechthin geworden zu sein. Die Schöpfungshöhe übertrifft doch die meisten übrigen Kreaturen. Ich weiss auch nicht, ob  solch ein Exemplsr bei DSA irgendwo nicht auch schon mal zum Einsatz kam.
"Tage sind eigentlich wie Nächte - nur nicht ganz so spät"   hörte ich mal einen sehr klugen, weisen Mann in einer Taverne sagen, kurz bevor er vom Hocker rutschte.
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RE: Welche RPG-Kreaturen sind als Warenzeichen geschützt? - von rapp scallion - 26.10.2018, 01:01



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