Antamar muss Aventurien verlassen
#73
Tommek schrieb:Drakensang ist aber wirklich ein Hit von den Verkaufszahlen her, auch jetzt noch.
Entscheiden tut sich das doch ohnehin erst danach, wie es bei den Amis ankommt. Aber das ist hier natürlich off-topic.

Borbaradwurm schrieb:Nach den letzten Beiträgen hab ich das Gefühl das keiner von meinem Beitrag (#38 in diesem Thema) Notiz genommen hat...
Doch, den habe ich gelesen. Wieso meinst Du, das hätte niemand wahrgenommen? Du darfst meinen obigen Gedanken, daß es ehrlicher wäre, den Leuten gleich zu sagen, daß eine Duldung nur unter der Voraussetzung der Bedeutungslosigkeit des Projektes aufrecht erhalten wird, durchaus auch als späte Antwort auf Deine Einschätzung der Lage zu "Rastullah's Lockenpracht" begreifen. Die hatte ich dabei nämlich auch im Hinterkopf. ;)

Der Begriff "geistiges Eigentum" wird übrigens vom Bundesverfassungdsgericht selbst benutzt, ist also nicht unrichtig. Die kommerziellen Teile des Urheberrechts (Nutzungs- und Verwertungsrechte) gelten in Deutschland quasi als Eigentum (zumindest verfassungsrechtlich). Und hier verliert man das auch nicht, wenn man es nicht gegen jede einzelne Störung verteidigt. Wenn du daraus ableiten wolltest, Chromatrix sei zur Aufgabe der Duldung rechtlich quasi gezwungen gewesen, glaube ich das nicht.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."


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RE: Antamar muss Aventurien verlassen - von Zurgrimm - 04.09.2008, 15:43



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