13.12.2011, 12:33
(13.12.2011, 12:15)Wolverine schrieb: Es ist nicht mehr so lustig wenn man Artikel 3 (3) unseres Grundgesetzes liest:Die Grundrechte binden aber unmittelbar nur die drei staatlichen Gewalten (Art. 1 Abs. 3 GG). Eine politische Partei wie die SPD muß sich daher nicht unmittelbar an die Grundrechte halten, denn sie übt bei ihrer inneren Organisation keine staatliche Gewalt aus.
Um die wesentlichen Wertungen des Art. 3 GG auch in den privaten Bereich zu übertragen, gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dessen Regelungen sind aber nicht völlig deckungsgleich mit denen des Art. 3 Abs. 3 GG:
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines...ungsgesetz
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."