13.05.2015, 19:54
(13.05.2015, 18:32)Zurgrimm schrieb: Und wenn man Waffensysteme anschafft, dann doch bitte die wirksamsten - eben in den Grenzen dessen, was nicht aus besonderen Gründen inhuman ist (z.B. weil systembedingt das Treffen von Zivilpersonen naheliegt).Wer soll schon festlegen, "was nicht aus besonderen Gründen inhuman ist"? DumDum-Geschosse sind im Krieg verboten, weil besonders inhuman, im Frieden bei Polizeieinsätzen aber erlaubt. Die Befürworter der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasiki finden, dass sie den Krieg verkürzt haben und dadurch moralisch gerechtfertigt waren. So kommen wir nicht weiter.
(13.05.2015, 18:32)Zurgrimm schrieb: Aber das halte ich in Deutschland für undenkbar. Das Schaffen eines solchen rechtsfreien Raumes würde bei uns niemals vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen können.Nun, ich auch. Vor einem Jahr hielt ich es auch für undenkbar, dass die Kanzlerin im "bestem Wissen und Gewissen" ein nichtexistierendes NoSpy-Abkommen anpreist. Wer weiß schon, was in zehn, zwanzig Jahren denkbar sein wird?
(13.05.2015, 18:32)Zurgrimm schrieb: Das Problem beim "Drohnenkrieg" der USA sind nicht die Drohnen, sondern die Skrupellosigkeit gegenüber der Souveränität von Staaten und die Bereitschaft, gezielte Tötugen vorzunehmen und dabei sogar noch "Kollateralschäden" zu akzeptieren. Aber das ist eine Frage der moralischen Einstellung der politischen Entscheidungsträger, nicht der Militärtechnik.Die Militärtechnik macht so ein skrupelloses Verhalten aber besonders einfach und "billig". Mir ist es lieber, die politischen Entscheidungsträger geraten gar nicht erst in moralische Zwickmühlen.
(13.05.2015, 18:32)Zurgrimm schrieb: Gezielte Tötungen von Kombattanten sind da gemeint, innerhalb von Kampfeinsätzen. Wenn der Taliban-Anführer in seinem Gefechtsstand hinter der Kampflinie steht, dann ist es vielleicht ein taktisch sinnvolles Manöver, ihn gezielt anzugreifen. [...]Ganz sicher? Diese Einschränkung lese ich da nicht heraus. Und selbst wenn, der Scheich und der Talibanführer sind möglicherweise ein und die selbe Person und der Gefechtsstand könnte auch sein Eigenheim sein, in dem sich außer ihm noch die Großfamilie aufhält.
Das ist aber etwas ganz anderes, als in ein fremdes Land zu fliegen und den Scheich XY samt seiner Begleiter abzuschießen, weil man ihn auf irgendeine Terrorliste gesetzt hat.