30.03.2011, 16:03
(30.03.2011, 15:32)Asgrimm schrieb: Stimmt dieses Gerücht im Internet? :shock:Also, zumindest nicht zu 100 %. Diese VO 297/2011 gibt es:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...008:DE:PDF
Die ist aber vom 25.3.2011 und am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (das kann dann der 26.3. sein) in Kraft getreten (das mag dann der 27.3. sein).
Da kann ich aber von Grenzwertfestlegungen unmittelbar nichts lesen. Die setzt Grenzwerte aus anderen VOen in Kraft. Diese anderen VOen (3954/87, 944/89, 770/90) sind Verordnungen, die Grenzwerte für den Fall eines nuklearen Unfalls enthalten. Den Daten nach scheinen sie infolge des Tschernobyl-Unglücks erlassen worden zu sein. Das scheint mir auf den ersten Blick eine ganz vernünftige Maßnahme zu sein. Das Verfahren in solchen Fällen ist hier erläutert:
http://europa.eu/legislation_summaries/f...109_de.htm
Allerdings weiß ich zwei Dinge natürlich nicht:
- Sind diese Grenzwert-VOen kürzlich geändert worden, im Sinne einer Heraufsetzung der Grenzwerte?
- Welche Grenzwerte gelten in der EU (bzw. gelten überhaupt welche?), wenn diese Notfall-Grenzwerte nicht in Kraft sind? Wenn das niedrigere Werte sind, wäre die Inkraftsetzung der Notfall-Grenzwerte natürlich eine Erhöhung.
Insofern kann ich nicht ausschließen, daß da was dran ist. Laut Erwägungsgrund 2 ist es aber ja Ziel der VO "die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel, einschließlich Fisch und Fischereierzeugnisse, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, zu gewährleisten." Daher bezweifle ich eigentlich, daß ohne diese Inkraftsetzung geringere Grenzwerte gelten würden.
Daher würde ich meinen, daß wenn die Grenzwerte tatsächlich heraufgesetzt wurden, das höchstwahrscheinlich nicht mit dieser VO 297/2011 geschehen ist.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."