25.09.2011, 23:21
(25.09.2011, 14:03)Zurgrimm schrieb:(25.09.2011, 12:43)Junivera von Duisburg schrieb: Entsetzen über die Hinrichtung von Troy Davis durch die Giftspritze in den USA, trotz nicht eindeutig erwiesener Straftat.Wann ist die Schuld eindeutig bewiesen? In Deutschland müsen 2/3 der Richter von der Schuld des Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt sein. In den USA müssen 12 Geschworene einstimmig überzeugt sein. Die Schuld war rechtskräftig festgestellt, auch wenn es nachträglich Zweifelsmomente gab.
"Zweifelsmomente" muss Juristendeutsch oder ein Euphemismus sein.
Wikipedia schrieb:Davis wurde 1991 wegen Mordes verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, am 18. August 1989 den Polizeibeamten ermordet zu haben. Die Verurteilung beruhte ausschließlich auf Aussagen von Augenzeugen. Seither haben sieben von neun Belastungszeugen ihre Aussagen widerrufen und zum Teil die Polizei beschuldigt, sie zu falschen Aussagen genötigt zu haben. Der Zeuge, der Davis zur Anzeige gebracht hatte, stand ursprünglich selbst unter dem Verdacht, den Mord begangen zu haben.Wie wäre das denn in Deutschland in vergleichbaren Situationen? Gibt es so etwas wie "im Zweifel für den Verurteilten", das die Revision eines Urteils erzwingt?
[...]
Von den beiden Zeugen, die ihre Aussage nicht widerrufen haben, war eine Person psychisch krank. Der damit letzte Zeuge war Sylvester Coles, der Mann, der ursprünglich selbst unter Tatverdacht stand.
Great people care.