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Naturschutz in Selbstjustiz - ethisch gerechtfertigt?
#42
(09.01.2010, 14:53)Rabenaas schrieb: Was sollen denn da die armen Mohnbauern in Afghanistan und Kolumbien sagen?

Nun, auch die müssten nicht mehr auf ihren Feldern schuften, hätten wir ein BGE. Dann hätten wir wohl überhaupt keine Drogen mehr, weil keiner mehr dazu gezwungen wäre sie anzubauen oder sie unter Lebensgefahr zu schmuggeln.

Außerdem gäbs wohl auch keine Kriege mehr, da niemand mehr dazu gebracht werden könnte, Waffen herzustellen und auch niemand mehr aus der Not heraus irgendeiner Armee beitreten müssten. Die Welt wäre mit dem BGE um einiges friedlicher

Wir hätten wohl auch kaum noch Scheidungsstreitigkeiten, da nach einer Trennung jeder finanziell versorgt wäre, und die nevigen Rosenkriege um Unterhalt der Vergangenheit angehören würden.

Dazu hätten wir eine ausgezeichnete medizische Versorgung, weil nur Ärzte und Krankenschwestern arbeiten würden, die mit Leib und Seele bei der Sache sind, und nicht nach Schema F behandeln, nur um ihr Geld zu bekommen.(wie es Calesca ja jüngst erlebt hat).

Der Ärger mit den Ämtern hätte wohl auch sein Ende, weil auch dort niemand mehr aus Geldnot arbeiten müsste, sondern nur noch Menschen, die das als ihre Lebensaufgabe sehen.

Auch die Baustellen im Land wären wohl nur noch halb solange auf den Autobahnen zu finden, wenn die, die eigentlich nur aus Geldnot auf dem Bau arbeiten, durch enthusiastische Arbeiter ersetzt werden können.

(08.01.2010, 10:06)Zurgrimm schrieb:
(08.01.2010, 05:02)Wolverine schrieb: Aber ihr scheint völlig zu übersehen, dass all diese Regelungen nur dann greifen, wenn ich oder mein persönliches Eigentum angegriffen werden. Nicht aber, wenn Wale gejagt werden!
Du hast meine Ausführungen mißverstanden, fürchte ich. Ich habe über die unmittelbare Anwendbarkeit der Vorschriften auf den Walfang überhaupt keine Aussage getroffen, sondern nur dargelegt, daß es grundsätzlich Rechte in verschiedenen deutschen Gesetzen gibt, selbst Gewalt auszuüben und daß diese bestimmten Grundgedanken folgen.

Ok, dann war das mehr eine theoretische Abhandlung ohne konkreten Bezug. Mich interessiert halt mehr die direkte (wenn auch nicht unbedingt zulässige, da deutsches Recht ja nicht gilt) Anwendung auf die Wahlfangproblematik.

Und da finde ich unter dem Aspekt der von Dir angesprochenen Nothilfe, dass Nothilfe zugunsten des Staates, also zum Wohl der Allgemeinheit grunsätzlich unzulässig ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Nothilfe

Weiterhin hab ich für den Vorgang der Versenkung der Earthrace noch mehr Interessantes zum Thema Notwehr gefunden:
Notwehrprovokation
Wikipedia schrieb:Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Angegriffene die Notwehrlage selbst (etwa durch Provokation des Angreifers) entweder mit Vorsatz oder auf andere Weise herbeigeführt hat. In diesem Fall spricht man von einer Notwehrprovokation.

Die Rechtsprechung geht gegenwärtig davon aus, dass in diesem Falle dem Provokateur zumindest das Ausweichen zumutbar ist, der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen müsse, also nicht zur Anwendung kommt.

Bitte beachten: ich bezog das jetzt anders herum: auf die Möglichkeit der Japaner, sich zu wehren, worauf dann aber kein Recht auf Notwehr für die Seashepherd-Schiffe folgt, da von ihnen die Provokation ausging.

Wenn man alle bisherigen Kollisionen auf hoher See unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, kommt man auf eine interessante Schlussfolgerung.


Edit: zur Vermeidung eines Doppelposts/Trippelposts

(09.01.2010, 15:14)Rabenaas schrieb: Das ist sicher eine wichtige und interessante Frage, nur streng genommen :ot:

Diskutiert man beides auf einmal, dann stellt man Naturschützer in eine Ecke mit mörderischen Fanatikern. Ich halte das nicht für fair.

Naja, ich denke schon, dass man das vergleichen kann, und darüber diskutieren darf. Wirklich unfair ist das nicht. Schließlich riskieren auch die Jungs von Seashepherd menschliches Leben (im Zweifel ihr eigenes) um anderes Leben zu retten. Und das Paul Watson am Rande des Fanatismus steht, stammt von Dir !
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RE: Naturschutz in Selbstjustiz - ethisch gerechtfertigt? - von Wolverine - 09.01.2010, 15:27
RE: zum Jubeln - von Rabenaas - 14.05.2012, 08:48
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