Umfrage: Wann werdet ihr euch AFdZ zulegen?
Sie haben keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen.
So schnell wie möglich bzw. habe es vorbestellt.
45.45%
20 45.45%
Ich warte noch Testberichte und dergleichen ab.
6.82%
3 6.82%
Habe noch keinen passenden PC dafür.
6.82%
3 6.82%
Interessiert mich überhaupt nicht.
4.55%
2 4.55%
Spiele momentan noch anderes, aber später vielleicht.
15.91%
7 15.91%
Kenne die Demo nicht mal.
9.09%
4 9.09%
Kaufe AFdZ nur als LowBudget-Version.
11.36%
5 11.36%
Gesamt 44 Stimme(n) 100%
∗ Sie haben diese Antwort gewählt. [Zeige Ergebnisse]

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kauf am Erstverkaufstag oder später?
#52
(21.02.2010, 12:32)Irian schrieb: Das würde mich jetzt interessieren. In wie fern? Ich sehe ehrlich gesagt keine einzige Möglichkeit, die das Verbreiten solcher Codes irgendwie rechtlich problematisch machen könnten. Das Spiel selbst wird nicht verändert, EULA gilt in Deutschland nicht, Urheberrecht dürfte es auch nicht sein (Schöpfungshöhe bei nem kurzen Code)... Spontan fällt mir kein gangbarer Weg ein, das Tauschen von Codes legal zu verbieten.
(21.02.2010, 13:59)Decipher schrieb: Natürlich wird sie nicht begeistert sein, verbieten kann sie es dir vermutlich nicht.

Das Argument dann weniger CEs zu verkaufen zieht auch nicht richtig,
Es geht doch auch gar nicht darum, ob es verboten ist, die Codes weiterzugeben oder im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Das ist es wahrscheinlich nicht (es sei denn, es stünde irgendwo im Kleingedruckten in den AGB eine solche Klausel). - Aber wer ein Forum wie dieses betreibt und Webseiten wie die von Crystal, der ist immer an einem gewissen Maß an Wohlwollen und Kooperation mit den Rechteinhabern interessiert, wenn nicht sogar angewiesen - z.B. dann, wenn es darum geht, ob Grafiken verwendet werden dürfen (die sind urheberrechtlich geschützt) oder ob Informationen fließen.

Insofern ist es doch wohl nur allzu verständlich, daß es hier nicht erwünscht ist, gegen den ausdrücklichen Willen der Herausgeber solche Informationen zu verbreiten. Das hat nichts mit dem Strafgesetzbuch zu tun, sondern mit der ohne weiteres nachvollziehbaren Entscheidung des Administrators. ;)

Daß Crystal's Anfrage an Betty wenig erfolgversprechend sein mag, ändert nichts daran, daß sie der einzige Weg zu einer einvernehmlichen Lösung ist. Und vielleicht sagt Betty ja auch nicht "nein", sondern "in x Wochen". Und auch wenn sie "nein" sagt, dann bleibt es eben bei Crystal's Entscheidung, daß hier vorerst der Wille von dtp respektiert werden soll, ob es nun (anderswo) verboten ist, diese Codes bzw. Beschaffungsanleitungen zu verbreiten oder nicht.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kauf am Erstverkaufstag oder später? - von Zurgrimm - 21.02.2010, 14:19



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste