(06.12.2011, 07:33)Malefitzfetz schrieb: Steambans gibt es aber natürlich auch, bei Verstoß gegen die AGB's können diese ausgesprochen werden(Cheaten z.B.)
(06.12.2011, 11:04)Rabenaas schrieb: Ich soll also ca. 40 Euro für ein Spiel ausgeben, das mir jemand aus einer Laune heraus bei Verstoß gegen die AGB per Knopfdruck wieder wegnehmen kann.Ich sehe das wie Rabenaas. Wenn ich mir ein Spiel kaufe, dann hat das auf meinem Rechner offline zu laufen. Ob es wahrscheinlich ist, daß ich bei einem Drittabieter herausgeschmissen werde, ist mir dabei auch völlig gleich. Es geht auch irgendwo ums Prinzip. Wenn ich cheaten will, dann ist das meine Sache, dann betrüge ich mich nur selbst. Ich will auch in keine Bestenliste eingetragen werden, dafür soll es aber bitte meine Sache bleiben, ob ich Cheats verwende (die ja auch niemand ins fertige Spiel einbauen muß) oder Bugs ausnutze.
Und zudem: Was weiß ich, ob es den Service, bei dem man angemeldet sein muß, in 20 Jahren noch gibt? Wenn ich aber ein Spiel kaufe, dann will ich es auch in 20 Jahren noch spielen können. Die Schicksalsklinge hat dieses Alter ja nun beinahe erreicht. Wenn ich nur ein momentanes, flüchtiges Spielerlebnis will, dann spiele ich ein Browsergame, da weiß ich, daß es kein mir gehöriges Exemplar gibt. Aber bei einem klassischen Computerspiel auf einem Datenträger finde ich sowas inakzeptabel. Da bin ich ganz altmodisch. Daher wäre das immer ein absolutes Ausschlußkriterium... selbst wenn's die von Guido Henkel programmierte Südlandtrilogie im Stile der NLT beträfe.
Aber vielleicht kann uns daedalic_claas da ja auch mit guten Nachrichten beruhigen? - Bislang sind's ja nur Gerüchte.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."