Das Urheberrecht gibt Künstlern wenigstens eine Möglichkeit an die Hand, gegen dreiste Unternehmen vorzugehen und sich dabei von Gerichten unterstützen zu lassen. Das Urheberrecht hindert einen Künstler auch nicht daran, seine Werke freiwillig frei zu verteilen, wenn er es möchte. Denn es ist sein Recht, mit seinem Lebenswerk so zu verfahren wie er will. Er kann entscheiden ob er als Urheber genannt werden will, und er kann es auch untersagen. Aber das ist die Entscheidung des Urhebers und sollte auch seine Entscheidung bleiben, nicht die Entscheidung der Nutznießer, deren Meinung nach es doch für den Künstler viel besser wäre, wenn er alles was er macht direkt verschenken würde.
Mag ja sein dass das Urheberrecht heute nicht (mehr) in allen Punkten funktioniert, aber die Idee dahinter finde ich schon sinnvoll.
Sonst könntest du auch sagen, Grundrechte seien überflüssig, weil es trotzdem Leute gibt die sich nicht dran halten und Menschen beleidigen, verletzen, quälen und töten. Sollen doch die Menschen entscheiden was sie mit anderen Menschen tun, und nicht irgendein bürokratisches "Recht"...
Das Urheberrecht gehört nicht ohne Grund zu den Persönlichkeitsrechten.
Dass es sich über den Tod eines Urhebers hinaus erstrecken muss, was die nichtkommerzielle Nutzung betrifft, seh ich aber auch nicht.
Mag ja sein dass das Urheberrecht heute nicht (mehr) in allen Punkten funktioniert, aber die Idee dahinter finde ich schon sinnvoll.
Sonst könntest du auch sagen, Grundrechte seien überflüssig, weil es trotzdem Leute gibt die sich nicht dran halten und Menschen beleidigen, verletzen, quälen und töten. Sollen doch die Menschen entscheiden was sie mit anderen Menschen tun, und nicht irgendein bürokratisches "Recht"...
Das Urheberrecht gehört nicht ohne Grund zu den Persönlichkeitsrechten.
Dass es sich über den Tod eines Urhebers hinaus erstrecken muss, was die nichtkommerzielle Nutzung betrifft, seh ich aber auch nicht.