(02.03.2011, 22:23)Junivera von Duisburg schrieb: Und wenn das Bundestagsmandat abgegeben wird ist die Immunität wegDie Immunität ist ohnehin nicht viel wert. Die kann der Bundestag nämlich aufheben. Und in der Praxis ist das reine Formsache. Es soll schließlich in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, Abgeordnete stünden über dem Gesetz, daher werden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auch nicht blockiert.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."