19.02.2013, 21:37
Und ich nehm gleich noch zum Thema "EULA gelten nach deutschem Recht nicht, weil man sie vor dem Kauf nicht einsehen kann": Zum einen ändert das ja nichts an der deutschen Rechtslage, dass manche EULA zwar unzulässige Einschränkungen vornimmt, Software aber dennoch dem Urheberrecht inklusive aller Implikationen wie Privatkopie und Nutzungsrecht unterliegt, beim Kauf eines Buches unterschreibst du auch keinen Kaufvertrag, dennoch darfst du das Buch nicht ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers beliebig kopieren und weitergeben. Zum Anderen haben EULAs die blöde Angewohnheit, sich bei der Installation bestätigen zu lassen, bei rechtlich korrekt formulierten deutschen EULAs inklusive der Klausel, dass du bei Nicht-Zustimmung zu diesen Bestimmungen sofort und ohne finanziellen Nachteil vom Kauf zurücktreten kannst, was natürlich auch eine entsprechende Erstattung des Kaufpreises impliziert.