17.07.2013, 14:04
(17.07.2013, 08:43)Rabenaas schrieb: Ich kann nicht verstehen, dass man sich für einen Hauch Bequemlichkeit auf Folgendes einlässt
Steam-Nutzungsvertrag schrieb:C. Kündigung durch Valve
Valve ist berechtigt, Ihr Benutzerkonto oder ein bestimmtes Abonnement/bestimmte Abonnements in den folgenden Fällen jederzeit zu löschen: (a) Valve stellt generell die Bereitstellung von Abonnements für Abonnenten in einer vergleichbaren Situation ein, oder (b) Sie verstoßen gegen Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung [...]
Da steht im Prinzip nur das der Account gelöscht werden KANN wenn:
a) Valve in die Insolvenz geht und der Betrieb generell eingestellt wird
b) der Nutzer gegen die Richtlinien verstößt
Und sowas MUSS in den AGB stehen, weil sie sonst im Falle einer Insolvenz von JEDEM verklagt werden können. Anders geht es nun mal nicht. Wenn ich eine Lebenslange Dauerkarte bei einem Fußballverein kaufe muss ich im Falle einer Insolvenz auch in die Röhre schauen. Da steht ein ähnlicher Passus in den AGB. Wo wir wieder beim Lebensrisiko wären.
Also lese ich da nichts von beliebigen Accountlöschungen. Ich habe bis jetzt nur gute Erfahrungen mit dem Support gemacht wenn mal was war...
Und "ein Hauch Bequemlichkeit" ist vielleicht ein bisschen unpassend wenn ich mir das Gepatche bspw. bei Neverwinternights anschaue, dass bei Steam quasi von allein passiert.