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Rechtliches zu NLT Download
#11
(14.03.2013, 06:41)tommy schrieb: ich meinte auch nicht straftat sondern Vergehen, mein Fehler. Ich wollte damit auch nur ausdrücken, das es sich nach deutschem Gesetzt um ein Vergehen handelt und hier nichts mit dem Strafen eines Raubkopieres zu tun hat(wie man es ja öfters mal in der Werbung gesehen hat):
Die Gema-"Werbung" ist dahingehend natürlich überzogen. Der Wahre Kern ist aber, daß die Urheberrechtsverletzung als Straftat einen Strafrahmen bis zu 3 Jahren hat. Daß der natürlich für einen einzelnen unrechtmäßigen Download - wenn nicht schon wegen Geringfügigkeit der Schuld das Verfahren eingestellt würde - niemals ausgeschöpft würde, ist auch klar. Das wäre maximal eine Geldstrafe.

(14.03.2013, 06:41)tommy schrieb: tatsächlicher Schaden: im Falle des Besitzes des Originals 0€ ansonsten vermutlich den Neupreises des Produktes
Verletzergewinn: solange man es nicht weiterverkauft 0€ ansonsten durchaus eine Menge Geld
entgangener Gewinn einer hypothetischen Lizenzerteilung: im Falle des Besitzes des Originals 0€. Ansonsten den Preis für eine gültige Lizens. Hat man das Produkt jedoch weiter vertrieben, so hat der geschädigte das Recht für jedes weitergereichte Produkt den Vollen lizenspreis zu verlangen.
Der tatsächliche Schaden ist immer 0 €, egal, ob Du das Original besitzt. Denn der Hersteller erleidet keine Vermögenseinbuße, wenn Du sein Programm vervielfältigst. Im Zweifel hättest Du es ohne Download vielleicht gar nicht erstanden. Der zweite Punkt ist von Dir zutreffend beurteilt, würde ich sagen. Der letzte dürfte so aber nicht stimmen. Die Verletzungshandlung ist eine Vervielfältigung des Werkes. Also ist die entgangene Lizenzgebühr dasjenige, was der Verletzte für ein Werkstück üblicherweise verlangt. Ob Du schon mal ein Exemplar gekauft hast, ist dafür irrelevant. Jedes weitere Werkstück kostet neu.

(14.03.2013, 19:24)Thorium schrieb: In der Tat stehen dir Bugfixupdates zu.
Möglicherwiese hast Du einen Anspruch, einen bereits herausgegebenen Bugfix zur Verfügung gestellt zu bekommen. Du kannst aber keine Fehlerfreiheit eines Computerprogrammes verlangen. Das schon deshalb nicht, weil kompliziertere Programe faktisch nicht völlig fehlerfrei released werden können. Programmfehler sind also keine Leistungsmängel. Insofern bezweifle ich, daß Du einen Anspruch gegen einen Programm-Hersteller hast, Bugfixes herauszubringen. Etwas anderes ist das allenfalls dann, wenn die Software ohne Bugfix gefährlich ist (also z.B. Schäden am Computer verursachen kann).

Die Bugfix-Frage hat aber mit dem NLT-Download auch wenig zu tun, soweit ich sehe.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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