12.03.2014, 19:09
Korrekt @Zurgrimm
Ist die Selbstanzeige wirksam bleibt er straffrei, er muss nachzahlen + strafzahlen.
Ist die Selbstanzeige unwirksam, dann wird er wohl ins Gefängnis, aufgrund der hohen Geldsumme die hinterzogen wurde.
Bei den Bayern haben die doch jetzt schon Bammel, dass er verurteilt wird, damit wäre er untragbar.
Interessant wird es, wenn es eine Bewährungsstrafe gäbe, dann wäre er verurteilt und für den Verein untragbar. Aber er wäre ja da...
Ist die Selbstanzeige wirksam bleibt er straffrei, er muss nachzahlen + strafzahlen.
Ist die Selbstanzeige unwirksam, dann wird er wohl ins Gefängnis, aufgrund der hohen Geldsumme die hinterzogen wurde.
Bei den Bayern haben die doch jetzt schon Bammel, dass er verurteilt wird, damit wäre er untragbar.
Interessant wird es, wenn es eine Bewährungsstrafe gäbe, dann wäre er verurteilt und für den Verein untragbar. Aber er wäre ja da...