(29.03.2009, 21:03)Boneman schrieb:Ich muß natürlich hinzufügen: "wenn man bedürftig ist". Dann spielt es keine Rolle, ob man selbstständig oder abhängig beschäftigt war. Auch spielt es keine Rolle, ob man Akademiker oder ausbildungslos ist. Es gibt einen grundrechtlichen Leistungsanspruch auf das Existenzminimum, den das Bundesverfassungsgericht unmittelbar aus der Meschenwürdegarantie des Grundesetzes ableitet. Man kann sich über das Existenzminimum sicher trefflich streiten. Die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für ein ständiges Dach über dem Kopf gehört aber in jedem Falle dazu. Ob das jetzt einfachgesetzlich als Alg II, Sozialhilfe oder Grundsicherung gewährt wird, ist egal, aber diesen Anspruch hat jeder und muß jeder haben, schon nach heute geltendem Recht. Dazu braucht's definitiv kein Grundeinkommen.(29.03.2009, 17:54)Zurgrimm schrieb:Wie ist das mit Selbstständigen? (Siehe auch die obigen Akademiker.)(29.03.2009, 17:40)Asgrimm schrieb: Ist einmal die Wohnung weg, gibt es auch keine Chance mehr auf einen Job.Man braucht keinen Job, um eine Wohnung zu bekommen. Die zahlt das Sozialamt, wenn man arbeitslos ist.
Etwas anderes ist das, wenn man noch nicht bedürftig ist. Wer noch eigene Mittel hat, muß die erst einsetzen, bis der Anspruch auf das Existenzminimum greift.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."