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Bedingungsloses Grundeinkommen
(30.03.2009, 02:39)Boneman schrieb: Was ist mit nur-Erwerbslosen, also denjenigen, die nicht als arbeitslos gemeldet sind? Fallen die durch das Raster (von mir aus auch nur aus bürokratischen Gründen) oder werden wirklich prinzipiell alle Bürger erfasst? Ich mein, irgendwo muss ja der Mechanismus sitzen, durch den der Staat überhaupt von der Bedürftigkeit erfährt? Wenn er davon nichts weiß, kann er ja auch nicht helfen. Und ich meine, mal gelernt zu haben, dass dazu das Melden der Erwerbslosigkeit beim Arbeitsamt (heute Agentur) nötig ist, wodurch aus dem Erwerbslosen erst ein Arbeitsloser wird - kompliziert... :rolleyes:
Wer Ansprüche gegen den Staat geltend machen will, muß sich sicherlich in irgendeiner Form melden, ja. Das ist es auch u.a., was ich damit meinte, daß man sich selbst erst darum (oder Hilfe dafür) kümmern muß. Arbeitslos melden muß man sich wohl nicht zwingend, denn arbeitslos ist ja nur der, der dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht. Das ist bei Alten und Kranken (auch schwerst Abhängigen) etwa nicht der Fall. Aber auch die müssen sich natürlich an irgendeine Stelle wenden, um ihre Bedürftigkeit zu melden und ggf. nachzuweisen. Wie genau das läuft, weiß ich nicht, da ich zum Glück noch nicht in der Situation war. Wahrscheinlich ist das auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (in der deutschen Kleinstaaterei :rolleyes: ).

(30.03.2009, 02:39)Boneman schrieb: Der kritische Punkt wäre dann halt wieder, dass man sich damit in die "Knechtschaft" des Staates begeben muss, denn das ist dann ja wieder Hartz-IV, oder? :confused:
"Knechtschaft" legt nahe, daß man selbst eine Leistung für den Staat erbringen muß. Das ist so nicht der Fall. Hartz IV liegt über dem absoluten Existenzminimum, das bekommen nur die, die prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Hartz IV - bzw. besser: Alg II - läuft nach dem Prinzip "fördern und fordern". Da muß man jede Arbeit annehmen, kann zu 1-EUR-Jobs abkommandiert werden, zu Fort- und Weiterbildungs- sowie zu Schulungsmaßnahmen geschickt werden. Den darunter liegenen Anspruch auf das Existenzminimum hat hingegen auch der Faule, der nicht arbeiten will. So gesehen dürfte das wohl ungefähr dem gekürzten Hartz IV-Satz entsprechen (gekürzt wird etwa, wenn man eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder von sich aus kündigt). Der Staat darf niemenden auf finanziellen Gründen verhungern/verdursten lassen und auch niemanden den Naturgewalten aussetzen. Dach über dem Kopf und aureichend Nahrung, das ist das, was wirklich jeder, ohne Ansehen der Person bekommen muß (Heizung, Elektrizität und fließend Wasser schon wieder nicht unbedingt, angemessene Kleidung aber wohl auch noch). Aber der Staat geht natürlich nicht durch die Straßen und dunklen Hinterhöfe, um zu suchen, ob er jemanden findet, der noch einen Anspruch hat... ein gewisses Maß an Eigeninitiative ist nötig. Wer das nicht erbingen kann oder will, der fällt - freiwillig oder unfreiwillig - durch's Raster.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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