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Bedingungsloses Grundeinkommen
(29.07.2010, 13:26)Boneman schrieb: Okay. Dann darf sich aber auch der Schäfer nicht wundern, dass die Schafe sich wehren, wenn er allen unter die Wolle gucken will, ob da nicht was Schwarzes durchschimmert.
Na, dafür sind ja die Hirtenhunde da, aufzupassen, daß die Schafe nicht aufmucken. :D

Aber um das Bild mal zu verlassen: Es geht doch gar nicht darum, daß sich jemand über einen "Aufstand der Bedürftigen" in Deutschland beklagt. Von einem solchen sind wir noch recht weit entfernt, denke ich.

Daß manche Leute unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch nehmen hat wenig mit "sich wehren" zu tun. Es ist das normale menschliche Bedürfnis - bei arm und reich - möglichst viel (und falls man das schon hat, dann noch mehr) zu bekommen. Manche verfolgen das Ziel nur skrupelloser, als andere. In der Summe gilt: Gelegenheit macht (Sozial-)betrüger. Daher muß man in einem bedüftigkeitsbasierten Existenzsicherungssystem sehr aufpassen (und das heißt streng kontrollieren). Wie es läuft, wenn man unbürokratisch Geld verteilt, hat man beim DDR-Begrüßungsgeld gesehen, wo sich nicht wenige doppelt (oder sonstwieviel mehrfach) bedient haben.

(29.07.2010, 13:26)Boneman schrieb: Nein. Warum sollte ich das tun? Wer bin ich denn, dass ich ihm vorschreiben dürfte, was er mit seinem Geld anstellt? Bin ich die moralische Instanz, die entscheidet, dass es "besser" ist, das Geld für Brötchen auszugeben als für Bier? Oder Bücher? Oder Benzin?

Der Witz daran ist ja noch: Hätte er das Geld unter Umständen bekommen, unter denen man allgemein anerkennt, dass er es "(sich) verdient" hat, würde niemand in Frage stellen, wofür er es ausgibt!
Es wäre egal, wofür er es ausgibt, wenn er sein Schicksal völlig in der eigenen Hand hätte. Nur, wenn er sich keine Nahrung, sondern Alkohol davon kauft, dann aber wieder am Verhungern ist, so daß die Gesellschaft ihn wieder unterstützen muß, ist es nicht mehr egal. Und diesen Anspruch, daß niemand verhngern gelassen wird, den haben wir ja (zu recht). Dann hat es auch nichts mit moralischer Instanz zu tun, sondern mit dem wohlverstandenen Interesse der Allgemeineheit, wenn man drauf achtet, daß das Geld zu den Zwecken eingesetzt wird, zu denen es gegeben worden ist.

Derjenige, der sein Geld selbst verdient, muß sich davon auch selbst ernähren. Kann er das nicht, weil er sein Geld verschleudert, stehen wir vor derselben Situation. Soll ihn die Gesellschaft dann durchfüttern, weil er sein erwirtschaftetes Geld verpraßt hat?

(29.07.2010, 13:26)Boneman schrieb: Nur weil die 10 Leute aus irgendeinem Grund in die missliche Lage gekommen sind, sich von mir Geld holen zu müssen, darf ich ihnen vorschreiben, wofür sie es auszugeben haben? Das ist doch genau die Bevormundung, die ich meine! :sad2:
Nein, wenn sie mit Geld umgehen können nicht. Es ist höchstrichterlich entschieden, daß das Existenzminimum im Grundsatz in Geld zu leisten ist, eben weil eine gewise Verfügungsautonomie über ein Minimum an Mitteln zur menschenwürdigen Existenz gehört.

(29.07.2010, 13:26)Boneman schrieb: Warum darf also mein Arbeitgeber nicht entscheiden, was ich mir für das Geld, das er mir gibt, kaufe? Weil ich vorher dafür eine Leistung erbracht habe? Bei Hartz IV kann auch nicht wirklich die Rede davon sein, dass das Geld ganz ohne Gegenleistung den Besitzer wechselt. Gerade weil es vom Staat kommt. Es wird schließlich ausgegeben, was Steuern bringt und die Wirtschaft in Gang hält. ;)
Das hattest Du in etwas anderem Zusammenhang viel weiter oben im Thread schon mit Wolverine durchdiskutiert. Die Steuern, die ein Sozialleistungsempfänger zahlt, sind keine Leistung, die er an die Gemeinschaft erbringt, da er nur einen kleinen Anteil des von der Gemeinschaft selbst gegebene Geldes an diese zurückführt. Theoretisch genausogut könnte man ihn von den Steuern befreien und ihm den entsprechenden Betrag weniger geben (und damit von mir aus die Wirtschaft unterstützen). Der Rest, den er noch bekommt, bekommt er ohne Gegenleistung.

Ob es schön klingt oder nicht, Sozialleistungen bekommt man vom Staat gegenleistungslos. Und deshalb ist es auch gerechtfertigt hier besondere Sicherheitsvorkehrungen und Nachkontrollen vorzusehen, damit nicht mehr gegenleistungslos vergeben wird, als irgend nötig.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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