09.07.2007, 22:23
ganz nach dem ueber mir geposteten Motto hier mal ne versuchte Fortsetzung:
Aushubsprozess
-> Wenn ein Graben ausgehoben wird und dies als "Grabenaushub" tituliert wird, sollte die Taetigkeit des Aushubs dann ja auch entsprechend tituliert werden koennen.
Gleich mal ne Zwischenfrage: Sind Eigennamen auch zugelassen?
(der/die "Wartburg" (DDR-Automarke/Kleinstadt in Meck/Pom) laesst ja die Vermutung aufkommen...)
Aushubsprozess
-> Wenn ein Graben ausgehoben wird und dies als "Grabenaushub" tituliert wird, sollte die Taetigkeit des Aushubs dann ja auch entsprechend tituliert werden koennen.
Gleich mal ne Zwischenfrage: Sind Eigennamen auch zugelassen?
(der/die "Wartburg" (DDR-Automarke/Kleinstadt in Meck/Pom) laesst ja die Vermutung aufkommen...)