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(14.02.2012, 02:56)Wolverine schrieb: Hast Du da mal einen Link, warum das so gefährlich sein soll. Die USA wollen schon garnicht bei beitreten und Freihandelsabkommen gibts sonst ja auch in größerer Menge.
http://arstechnica.com/tech-policy/news/...treaty.ars
http://boingboing.net/2012/02/02/son-of-...ts-to.html
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Danke!
Allerdings sehe ich in dem was da im TPP verlangt wird, keinen Unterschied zu dem, was in ACTA schon drin sein soll.
Ehrlich gesagt blicke ich bei ganzen englischen Begriffen eh nicht mehr wirklich durch. Wer nun wen genau zu was verpflichtet .
Mal abwarten und beobachten.
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(14.02.2012, 10:19)Wolverine schrieb: Die Langfassung:
"Ehrlich gesagt hoffe ich, dass sie (die Demonstrationen) dessen (des Abkommens ACTA) Ende sind."
Grrmpf Achso, dann war das ein Mißverständnis, sorry.
Und ich dachte schon, wir hätten mit Dir einen ACTA-Befürworter unter uns. Das wäre schon was Besonderes gewesen, wo die in Internetforen ja eher selten anzutreffen sind.
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14.02.2012, 21:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2012, 21:41 von Rabenaas.)
(14.02.2012, 10:57)Wolverine schrieb: Allerdings sehe ich in dem was da im TPP verlangt wird, keinen Unterschied zu dem, was in ACTA schon drin sein soll.
Der Inhalt ist geheim und wohl noch nicht endgültig ausgearbeitet. Was allerdings wirklich einschneidend wäre, ist die geplante Regulierung von temporären Kopien in Pufferspeichern. Das steht schon länger auf dem Wunschzettel. Damit hätte die Unterhaltungsindustrie direkten Einfluss darauf, wie wir unsere Computer benutzen dürfen. Und was für Computer wir verwenden dürfen. Dagegen ist jedes Three-Strikes-Programm eine Lapalie.
EDIT: Österreich kippt.
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(14.02.2012, 21:38)Rabenaas schrieb: (14.02.2012, 10:57)Wolverine schrieb: Allerdings sehe ich in dem was da im TPP verlangt wird, keinen Unterschied zu dem, was in ACTA schon drin sein soll. Der Inhalt ist geheim und wohl noch nicht endgültig ausgearbeitet. Das befeuert natürlich jedwede Verschwörungstheorien ...
(14.02.2012, 21:38)Rabenaas schrieb: Was allerdings wirklich einschneidend wäre, ist die geplante Regulierung von temporären Kopien in Pufferspeichern. Ist nicht eh schon entschieden, dass diese Streaming-"Kopien" im Cache strafbar sind? Was kann da noch verschärft werden?
(14.02.2012, 21:38)Rabenaas schrieb: Das steht schon länger auf dem Wunschzettel. Damit hätte die Unterhaltungsindustrie direkten Einfluss darauf, wie wir unsere Computer benutzen dürfen. Und was für Computer wir verwenden dürfen.
Formal hat sie das doch jetzt schon. Nur in Strafverfahren ummünzen geht trotzdem nicht so leicht.
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15.02.2012, 01:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012, 01:49 von Rabenaas.)
(15.02.2012, 01:11)Wolverine schrieb: Das befeuert natürlich jedwede Verschwörungstheorien ... Findest Du es nicht ein wenig merkwürdig, dass unsere gewählten Vertreter ACTA einfach so durchgewunken hätten?
(15.02.2012, 01:11)Wolverine schrieb: (14.02.2012, 21:38)Rabenaas schrieb: Was allerdings wirklich einschneidend wäre, ist die geplante Regulierung von temporären Kopien in Pufferspeichern. Ist nicht eh schon entschieden, dass diese Streaming-"Kopien" im Cache strafbar sind? Was kann da noch verschärft werden? Du verwechselst da etwas. Ein Puffer bzw. Cache ist ein Teil es Speichers eines Computers, der temporär Daten aufnimmt. Z.B. ist Deine Festplatte gepuffert, damit nicht jedes mal der Lesekopf hin und her rattern muss, wenn eine Information immer wieder gebraucht wird. Multimedia ist ganz extrem auf Pufferspeicher angewiesen. Nur, dass Du die urheberrechtlich geschützten Informationen dann plötzlich zweimal "besitzt". Einmal mit DRM auf dem Datenträger (oder Server) und einmal ohne, im Speicher. Letztere kann theoretisch beliebig oft abgespielt und sogar ohne Kopierschutz auf einem anderen Datenträger gespeichert werden.
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(15.02.2012, 01:48)Rabenaas schrieb: Findest Du es nicht ein wenig merkwürdig, dass unsere gewählten Vertreter ACTA einfach so durchgewunken hätten? Sag mir nicht, Dich hätte es gewundert, nach all dem Mist, den unsere Gesetztesvertreter in letzter Zeit in Gesetze gegossen haben.
(15.02.2012, 01:48)Rabenaas schrieb: (15.02.2012, 01:11)Wolverine schrieb: (14.02.2012, 21:38)Rabenaas schrieb: Was allerdings wirklich einschneidend wäre, ist die geplante Regulierung von temporären Kopien in Pufferspeichern. Ist nicht eh schon entschieden, dass diese Streaming-"Kopien" im Cache strafbar sind? Was kann da noch verschärft werden? Du verwechselst da etwas. Ein Puffer bzw. Cache ist ein Teil es Speichers eines Computers, der temporär Daten aufnimmt. Z.B. ist Deine Festplatte gepuffert, damit nicht jedes mal der Lesekopf hin und her rattern muss, wenn eine Information immer wieder gebraucht wird. Multimedia ist ganz extrem auf Pufferspeicher angewiesen. Nur, dass Du die urheberrechtlich geschützten Informationen dann plötzlich zweimal "besitzt". Einmal mit DRM auf dem Datenträger (oder Server) und einmal ohne, im Speicher. Letztere kann theoretisch beliebig oft abgespielt und sogar ohne Kopierschutz auf einem anderen Datenträger gespeichert werden.
Hmm, ich dachte es ginge einfach um das temporäre Zwischenspeichern der Inhalte, sei es im RAM, in einer RAMDISK, im Festplatten-Cache, im Grafikkarten-Speicher oder im Internat-Cache-Verzeichnis einer Festplatte, ohne sie dauerhaft zu speichern. Und soweit ich verstanden habe, ist oder kann dies schon strafbar sein, wenn man die Rechte dafür nicht besitzt.
Wenn man Dein Gedankenexperiment weiter denkt, darf man sich einen Film ja garnicht mehr ansehen, denn auch auf dem Fernseher/Monitor sind die Inhalte ja temporär vorhanden, und sei es nur halbbildweise. Auch da könnte man die Daten doch mit Sicherheit irgendwie abgreifen.
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(14.02.2012, 21:38)Rabenaas schrieb: EDIT: Österreich kippt. Das ist hier aber doch extremst off-topic.
(15.02.2012, 01:11)Wolverine schrieb: Ist nicht eh schon entschieden, dass diese Streaming-"Kopien" im Cache strafbar sind? Was kann da noch verschärft werden? Wenn ein einzelner Amtsrichter sowas mal äußert, ist es ja noch nicht (endgültig) entschieden. Es ging in dem Fall ja auch eigentlich um das Hochladen (bzw. die Beihilfe des kino.to-Mitarbeiters dazu).
Das bloße Speichern von Dateien im Cache ist nicht urheberrechtswidrig, weil es dafür extra eine Urheberechtsschranke gibt, den § 44a Nr. 1 UrhG:
" Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler [...] eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."
Ziemlich schwer verständlich, aber wenn ich das richtig sehe, sind damit genau die Cache-Fälle gemeint.
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(15.02.2012, 09:44)Zurgrimm schrieb: (14.02.2012, 21:38)Rabenaas schrieb: EDIT: Österreich kippt. Das ist hier aber doch extremst off-topic.
Ach so, ich dachte, Österreich kippt zurück in Richtung ACTA, weils hier im Thread stand. Bin erst jetzt dem Link gefolgt.
Da hab ich die Österreicher ja einen Tag lang zu Unrecht in Bausch und Bogen verdammt.
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15.02.2012, 11:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012, 11:26 von Rabenaas.)
(15.02.2012, 02:40)Wolverine schrieb: Sag mir nicht, Dich hätte es gewundert, nach all dem Mist, den unsere Gesetztesvertreter in letzter Zeit in Gesetze gegossen haben. Nein, es wundert mich nicht. Und genau deswegen schrillen bei geheimen Verhandlungen auch alle Alarmglocken. Es ist nicht mal so, dass ich allen Beteiligten einen bösen Willen unterstelle, sondern einfach völlige Ahnungslosigkeit.
(15.02.2012, 02:40)Wolverine schrieb: Hmm, ich dachte es ginge einfach um das temporäre Zwischenspeichern der Inhalte, sei es im RAM, in einer RAMDISK, im Festplatten-Cache, im Grafikkarten-Speicher oder im Internat-Cache-Verzeichnis einer Festplatte, ohne sie dauerhaft zu speichern. Und soweit ich verstanden habe, ist oder kann dies schon strafbar sein, wenn man die Rechte dafür nicht besitzt. Natürlich kann das strafbar sein. Es soll aber nach dem Willen der Unterhaltungsindustrie ein Nebenaspekt zur Hauptsache erklärt werden.
Es ist z.B. das Herunterladen und Ansehen von pornografischen Aufnahmen Minderjähriger strafbar, selbst wenn die Daten nicht auf der Festplatte gespeichert werden, sondern "flüchtig" bleiben. Nur ist dabei der technische Aspekt der lokalen Vervielfältigung eben bislang nur Nebensache, genau so wie im angesprochenen Fall des Streamingportals.
(15.02.2012, 02:40)Wolverine schrieb: Wenn man Dein Gedankenexperiment weiter denkt, darf man sich einen Film ja garnicht mehr ansehen, denn auch auf dem Fernseher/Monitor sind die Inhalte ja temporär vorhanden, und sei es nur halbbildweise. Auch da könnte man die Daten doch mit Sicherheit irgendwie abgreifen. Man darf ihn nicht ansehen, ohne u.U. eine extra Lizenz zu erwerben. Ist ja jetzt schon so, dass bei jedem Musikstück das man sich bei YouTube ansieht, ein Cent oder so an den Rechteinhaber gezahlt wird. Und um "Missbrauch" zu unterbinden, müssten Computer in Zukunft entsprechend technisch angepasst werden. Entsprechendes gibt es ja schon im Bereich der Smartphones und Konsolen, was die Existenz der sogenannten J**lbr**ks erklärt.
(15.02.2012, 09:44)Zurgrimm schrieb: Ziemlich schwer verständlich, aber wenn ich das richtig sehe, sind damit genau die Cache-Fälle gemeint. Das Gesetz beschäftigt sich nach meinem Verständnis aber nur mit der "flüchtigen" Vervielfältigung zum Zweck der Verbreitung von digitalen Inhalten. Es werden ja drei Parteien erwähnt. Dass in einem Computer intern Daten millionenfach zwischengespeichert, vervielfältigt und umgeschichtet werden, hat den Gesetzgeber bislang wohl noch nicht so beschäftigt.
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(15.02.2012, 11:20)Rabenaas schrieb: Das Gesetz beschäftigt sich nach meinem Verständnis aber nur mit der "flüchtigen" Vervielfältigung zum Zweck der Verbreitung von digitalen Inhalten. Es werden ja drei Parteien erwähnt. Das Cachen ist ja "flüchtig", weil der Cache normalerweise nicht dauerhaft bestehen bleibt. Vom "Zweck der Verbreitung digitaler Inhalte" steht dort nichts, Zweck muß vielmehr die Ermöglichung der Werkübertragung im "Netz zwischen Dritten" sein. Das "Netz zwischen Dritten" ist das Internet. Und der Vermittler dürfte der Hoster der Internetseite mit dem Downloadangebot sein.
Drei Parteien sind insofern auch immer beteiligt: Der Rechteinhaber (Urheber oder Lizenznehmer), der Anbieter des Werkes (Internetseitenbetreiber) und der Vervielfältigende (Internetnutzer).
Siehe zu § 44a UrhG (insb. Frage 1):
http://www.telemedicus.info/article/2035...-Netz.html
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(14.02.2012, 21:38)Rabenaas schrieb: EDIT: Österreich kippt.
Also ich glaube erst, dass Österreich gekippt ist, wenn sie in EU-Parlament auch wirklich dagegen stimmen.
Es ist hier zu Lande leider üblich immer dagegen zu sein - wenn man dafür nicht 100 % zuständig ist.
Klare Linie gibt es nicht!
So kann man immer sagen man wäre ja dafür/dagegen - eben was gerade gewünscht, nur die böse Landespartei/Bundespartei/EU oder welche Ebene auch immer ist es halt leider nicht.
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15.02.2012, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012, 18:59 von Rabenaas.)
(15.02.2012, 14:02)Zurgrimm schrieb: Drei Parteien sind insofern auch immer beteiligt: Der Rechteinhaber (Urheber oder Lizenznehmer), der Anbieter des Werkes (Internetseitenbetreiber) und der Vervielfältigende (Internetnutzer). Du unterliegst dem selben Missverständnis wie Wolverine, nehme ich an. Das hat alles mit dem Internet und Dritten erst mal gar nichts zu tun.
Ich konstruiere mal ein Beispiel: Du kaufst eine DVD und lädst deren Inhalt in den Speicher, um ihn anzeigen zu lassen. Das geht drei mal gut. Beim vierten mal gibt es eine Fehlermeldung, dass Du bitteschön weitere Lizenzen erwerben möchtest, um den Film wieder abspielen zu lassen. Solltest Du beim Abspielen im Hintergrund ein Programm laufen lassen, das den Soundtrack aufzeichnet, damit Du die Titelmelodie unterwegs mit dem MP3-Player abspielen kannst, kommt ebenfalls eine Fehlermeldung, dass Du dazu nicht befugt bist. Der Speicher in Deinem Computer unterläge damit der Kontrolle der Copyrightwächter.
Das ist auch leider keine Science Fiction. In DVD-Playern wird etwas ähnliches mit den Regionencodes ja schon praktiziert. Smartphones und Konsolen hatte ich ja schon erwähnt.
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15.02.2012, 19:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012, 19:07 von Zurgrimm.)
(15.02.2012, 18:56)Rabenaas schrieb: Du kaufst eine DVD und lädst deren Inhalt in den Speicher, um ihn anzeigen zu lassen. Das geht drei mal gut. Beim vierten mal gibt es eine Fehlermeldung, dass Du bitteschön weitere Lizenzen erwerben möchtest, um den Film wieder abspielen zu lassen. Solltest Du beim Abspielen im Hintergrund ein Programm laufen lassen, das den Soundtrack aufzeichnet, damit Du die Titelmelodie unterwegs mit dem MP3-Player abspielen kannst, kommt ebenfalls eine Fehlermeldung, dass Du dazu nicht befugt bist. Der Speicher in Deinem Computer unterläge damit der Kontrolle der Copyrightwächter. Das ist aber weniger eine Frage des Urheberrechts, als vielmehr eine Frage des Digital Rights Managements. Diese Sperre, die Du beschreibst, ist ja zunächst einmal faktischer Natur, nicht rechtlicher. (Nur) wenn auf der DVD urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, werden diese Kopierschutzmaßnahmen allerdings über das Urheberrecht abgesichert ( § 95a UrhG). Das ist in der Tat eine höchst problematische Regelung. Die hat aber nichts mit einer Strafbarkeit des Cachens von Dateien beim Surfen im Internet zu tun. Das ist von § 44a UrhG gedeckt.
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15.02.2012, 19:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012, 19:55 von Rabenaas.)
Wir reden gerade an einander vorbei.
Mir geht es darum, welche Gesetze die TPP-Beitrittsländer nach jetzigem Kenntnisstand in nationales Recht werden umsetzen müssen. Und da könnte, wie heraus gekommen ist, auch die Regulierung von Cache-Kopien darunter fallen, und zwar nicht nur die Internet Caches. Die sind nur ein Sonderfall. Z.B. ist der gesamte Speicher Deiner Grafikkarte nach gängiger Definition ein Cache. Und wer den Speicher der Grafikkarte kontrolliert, kontrolliert auch, was sich ein Computerbenutzer ansehen darf. Selbiges gilt für den Speicher der Soundkarte und je nach Verwendung den gesamte Hauptspeicher.
Zukünftig dürften (das ist die Befürchtung bezüglich TPP) keine Computer ohne DRM-Wächterchips mehr gebaut werden, die genau aufpassen, dass sich der User an alle Gesetze Vertragsbedingungen hält.
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(15.02.2012, 19:55)Rabenaas schrieb: Mir geht es darum, welche Gesetze die TPP-Beitrittsländer nach jetzigem Kenntnisstand in nationales Recht werden umsetzen müssen. Und da könnte, wie heraus gekommen ist, auch die Regulierung von Cache-Kopien darunter fallen, Ja, und mir ging es um Wolverines Aussage, daß da eine Verschärfung nicht mehr drin sei, weil Cachen heute schon eine strafbare Urheberrechtsverletzung darstelle. Allein diese Aussage wollte ich widerlegen.
(15.02.2012, 19:55)Rabenaas schrieb: Z.B. ist der gesamte Speicher Deiner Grafikkarte nach gängiger Definition ein Cache. Und wer den Speicher der Grafikkarte kontrolliert, kontrolliert auch, was sich ein Computerbenutzer ansehen darf. Selbiges gilt für den Speicher der Soundkarte und je nach Verwendung den gesamte Hauptspeicher. Und alle Daten in diesen Cache-Speichern dürften heute unter § 44a UrhG fallen und somit rechtlich keine urheberrechtsverletzenden Vervielfältigungen darstellen.
(15.02.2012, 19:55)Rabenaas schrieb: Zukünftig dürften (das ist die Befürchtung bezüglich TPP) keine Computer ohne DRM-Wächterchips mehr gebaut werden, die genau aufpassen, dass sich der User an alle Gesetze Vertragsbedingungen hält. Das wäre natürlich ein drastischer Eingriff in bestehende Konsummöglichkeiten. Eine urheberrechliche Regelung wäre es aber nicht direkt (nicht, daß es das besser machen würde).
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Verstehe. Der Passus von der rechtmäßigen Nutzung war bei Dir in den [...].
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(15.02.2012, 22:12)Rabenaas schrieb: Verstehe. Der Passus von der rechtmäßigen Nutzung war bei Dir in den [...]. Ja, weil ich mich oben auf das Cachen beim Internet-Surfen bezog. Und da greift eben m.E. die Nr. 1. Das ist auch besser so, denn ansonsten würde man selbst ja schon selbst das Urheberrecht verletzen, wenn man auf eine Seite mit urheberrechtsverletzenden Inhalten gelangt.
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Zum Ende des Tages mein Gesicht mit kochender Marmelade verbrannt.... danke Universuml.
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Die Story muss ich hören.
For what it's worth, I'm glad it's you. It was nice to be happy ... for a while.
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