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Rechtliches zu NLT Download
#7
So ich habe mich jetzt auch nochmal etwas ausführlicher damit Beschäftigt.

Der Besitzt des Inhaltes ist grundsätzlich legal, sofern er nicht aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammt (z.B. wenn man den inhalt von einem Freund oder aus der Videothek hat, ist es legal). Dabei spielt es keine Rolle ob man den Inhalt im Original besitzt oder nicht. (Gibt man allerdings an, dass man es von seinen Freund hat, sollte man nie vergessen, dass er dan Probleme bekommt, SOFERN er sein Spiel I**egal erworben hat)

P.S. wird beim anlegen der kopie ein Kopierschutz umgangen, so ist auch der besitzt der Kopie automatisch I**egal.

Edit: kleine korrektur(danke an Zugrimm), der besitzt selber ist nicht I**egal, kann aber auf den unrechtmäsigen Erwerb schliessen lassen, zudem hat der Rechteinhaber das Recht unrechtmäsig angefertigte Kopien vernichten zu lassen.

Bis 2008 war der Download an sich eine rechtliche Grauzone, da nur downloads mit offensichtlich Illegalen Inhalten I**egal waren (in der regel hieß "offensichtlich I**egal", dass es auf dem freien Markt (noch) nicht verfügbar ist).

Seit 2008 liegt hier mehr verantwortung bei dem Downloader. Der Downloader hat zu prüfen, ob der ihm angebotende Download I**egal ist (z.B.sollte der zu Downloadende Inhalt anderswo Geld kosten, ist davon auszugehen das er I**egal ist).

Strafe: Ein Illegaler Download ist keine Straftat sondern Zivilrechtliche sache und in Deutschalnd kann man nur in Höhe des entstandenden schadens verklagt werden. Kann man jedoch nachweisen, dass dem Geschädigten keinen Schaden entstanden ist (z.B. wenn man nachweisen kann, das man das Original besitzt), so ist die Anklage hinfällig.

Edit: kleine korrektur(danke an Zugrimm), der Download selber ist ein Vergehen, zur Anzeige selber kommt es in der Regel aber nur durch den Rechteinhaber.

Der Download von illegalen inhalten über Filesharing Börsen (z.B. Torrent) wird grundsätzlich härter bestraft, da hier nicht nur gedownloaded sondern auch geuploaded wird.

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Edit: hab den filesharing abschnitt korregiert.

Edit2: um das ganze mal auf den Kontext anzuwenden:
wenn man das Spiel besitzt, ist der Download trotzdem I**egal, ABER man kann dafür nicht wirklich belangt werden SOFERN es über keine Filesharing Börse gedownloded wurde.
Sollte es aber zu einem Prozess kommen, sollte man nie vergessen, dass man seinen Anwalt zunächst einmal selber zahlen muss!!!

Edit3: Anmerkung im 1. Absatz ergänzt
"Mut ist der Zauber, der Träume Wirklichkeit werden lässt"

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Rechtliches zu NLT Download - von Thorium - 12.03.2013, 18:28
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