(15.02.2012, 02:40)Wolverine schrieb: Sag mir nicht, Dich hätte es gewundert, nach all dem Mist, den unsere Gesetztesvertreter in letzter Zeit in Gesetze gegossen haben.Nein, es wundert mich nicht. Und genau deswegen schrillen bei geheimen Verhandlungen auch alle Alarmglocken. Es ist nicht mal so, dass ich allen Beteiligten einen bösen Willen unterstelle, sondern einfach völlige Ahnungslosigkeit.
(15.02.2012, 02:40)Wolverine schrieb: Hmm, ich dachte es ginge einfach um das temporäre Zwischenspeichern der Inhalte, sei es im RAM, in einer RAMDISK, im Festplatten-Cache, im Grafikkarten-Speicher oder im Internat-Cache-Verzeichnis einer Festplatte, ohne sie dauerhaft zu speichern. Und soweit ich verstanden habe, ist oder kann dies schon strafbar sein, wenn man die Rechte dafür nicht besitzt.Natürlich kann das strafbar sein. Es soll aber nach dem Willen der Unterhaltungsindustrie ein Nebenaspekt zur Hauptsache erklärt werden.
Es ist z.B. das Herunterladen und Ansehen von pornografischen Aufnahmen Minderjähriger strafbar, selbst wenn die Daten nicht auf der Festplatte gespeichert werden, sondern "flüchtig" bleiben. Nur ist dabei der technische Aspekt der lokalen Vervielfältigung eben bislang nur Nebensache, genau so wie im angesprochenen Fall des Streamingportals.
(15.02.2012, 02:40)Wolverine schrieb: Wenn man Dein Gedankenexperiment weiter denkt, darf man sich einen Film ja garnicht mehr ansehen, denn auch auf dem Fernseher/Monitor sind die Inhalte ja temporär vorhanden, und sei es nur halbbildweise. Auch da könnte man die Daten doch mit Sicherheit irgendwie abgreifen.Man darf ihn nicht ansehen, ohne u.U. eine extra Lizenz zu erwerben. Ist ja jetzt schon so, dass bei jedem Musikstück das man sich bei YouTube ansieht, ein Cent oder so an den Rechteinhaber gezahlt wird. Und um "Missbrauch" zu unterbinden, müssten Computer in Zukunft entsprechend technisch angepasst werden. Entsprechendes gibt es ja schon im Bereich der Smartphones und Konsolen, was die Existenz der sogenannten J**lbr**ks erklärt.
(15.02.2012, 09:44)Zurgrimm schrieb: Ziemlich schwer verständlich, aber wenn ich das richtig sehe, sind damit genau die Cache-Fälle gemeint.Das Gesetz beschäftigt sich nach meinem Verständnis aber nur mit der "flüchtigen" Vervielfältigung zum Zweck der Verbreitung von digitalen Inhalten. Es werden ja drei Parteien erwähnt. Dass in einem Computer intern Daten millionenfach zwischengespeichert, vervielfältigt und umgeschichtet werden, hat den Gesetzgeber bislang wohl noch nicht so beschäftigt.