(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: Naja, aber damit gibst Du doch letztendlich zu, dass das Internet unterm Strich kaum oder keine VorteileOb es bei zeitgemäßer Ausgestaltung des Urheberrechts auch Vorteile für die Hersteller geben könnte, weil etwa mehr Leute auf den Geschmack kommen und insgesamt mehr für Werke aus Kunst & Kultur investiet wird (z.B. Pauschalabgabe + freiwillige Zukäufe) oder weil der Vertieb Online weniger Verwaltungskosten verursacht und damit günstiger bewerkstelligt werden kann, das vermag ich nicht zu beurteilen. Zwingend ist das aber nicht. - Demgegenüber würde ich nicht in Abrede stellen, daß die Digitalisierung für die Konsumenten große Vorteile haben könnte, wenn das Urheberrecht gut ausgestaltet wäre. Allerdings auch zum Preis höherer Kosten (Pflichtabgabe) als heute. Sie bekommen mehr Zugang in besserer Qualität, müssen dafür aber auch mehr (pauschal) zahlen.
für die Hersteller insgesamt bietet, aber doch gewaltige Vorteile für den Konsumenten. Das war meine ursprüngliche These!
Derzeit allerdings sind erstmal Konsumentenrechte beschnitten worden, so daß der (sich legal verhaltende) Konsument schlechter gestellt ist, als früher. Wie die tatsächliche Situation von Künstlern und Verwertern heute ist, kann ich nicht beurteilen.
(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: Und bei einer Pauschale wäre das System höchst ungerecht gegenüber den Konsumenten, die wenig oder garnichts konsumieren, und dann den Konsum von anderen mitbezahlen müssen.Das ist richtig, aber verkraftbar. Ich habe ein Studententicket, mit dem ich kostenlos den DB-Nahverkehr im Bundesland nutzen kann. Da zahle ich auch jedes Semester gezwungenermaßen einen Fixbetrag, unabhängig davon, ob und wieviel ich selbst mit dem Zug fahre. Das Ticket wird seit Jahren von einer breiten Mehrheit in der jährlichen Urabstimmung immer wieder bestätigt. - Und Du zahlst auch dieselbe Geräteabgabe auf Deinen Fotokopierer, unabhängig davon, ob Du eine Seite im Jahr oder 500 Seiten am Tag damit kopierst. Wenn der Betrag für den Einzelnen leistbar bleibt, dann ist das verkraftbar.
(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: OK, ich hatte das anders aufgefasst. Ich dachte, dass ich von legal erworbenen Online-Medien die gleichen Privatkopien machen darf, wie bei konventionell gekauften Stücken. Natürlich nur, solange ich keinen Kopierschutz umgehe (was ich aber nicht tue, wenn ich gekaufte Musik legal auf eine CD brenne und wieder rippe oder DRM-freie Stücke erwerbe). Wo wurde das denn geändert?In § 53 Abs. 1 UrhG, wo die Privatkopie geregelt ist. Da heißt es seit einigen Jahren:
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (Hervorhebung ergänzt)
Und "öffentlich zugänglich gemacht" ist nunmal die Terminologie des UrhG für "ins Internet gestellt".
(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: Kann ich nicht abschließend beurteilen. Aber die Kommentare in Richtung Piraten sind schon teilweise sehr krass.Die Fordernugen der Piraten sind - ihrem Namen entsprechend und wohl ihrem Stand in der Politik geschuldet - extrem und mithin natürlich zu weitgehend. Das Recht, alle Werke auch zum freien Download für jedermann ins Internet stellen und damit beliebig verbreiten zu dürfen, wäre tatsächlich eine massive Aushöhlung des Urheberrechts, die so nicht zu befürworten wäre. Etwas abspeichern und privat nutzen zu dürfen, das der einzelne Konsument im Internet vorfindet, erreicht m.E. nicht diese Qualität.
(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: Vielleicht sind daher Opfer im Bereich der Errungenschaften des freien Internets angemessen, um diese Auswüchse zu stoppen? Das kann man so rum und so rum sehen ...Offensichtlich...
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."