22.12.2011, 14:39
(22.12.2011, 12:33)Rabenaas schrieb: Rein technisch betrachtet, wie entkräftet man ein Gerücht?Vor allem: Muß man ein Gerücht entkräften? Üble Nachrede liegt (im Gegensatz zur Verleumdung) schon vor, wenn man Tatsachenbehauptungen aufstellt, die nicht erweislich wahr sind. Es wird also vom Recht nicht toleriert, daß ehrverletzende Behauptungen in die Welt getragen werden, wenn man sie nicht belegen kann, unabhängig davon, ob der Betroffene seine Unschuld beweisen will oder kann.
(22.12.2011, 12:33)Rabenaas schrieb: Wenn seine Schuld so stichhaltig ist, warum kann man ihm dann nichts nachweisen? Warum wird ihm dann kein Prozess gemacht (und sie es nur durch die Medien)?Gut, daß Du Deinen Klammersatz noch dazugefügt hast.

"Haut die Säbel auffe Schnäbel."